Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 der Gemeinde Norddorf auf Amrum
Vorlage
Nord/000160
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2023.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Einwohnerzahlen:

 

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Norddorf auf Amrum steigt von 575 auf 584 nach dem

Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2022. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

Amtsumlage:

 

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15

amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen,

d.h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 6,62 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für

die Gemeinde beträgt für das Jahr 2023 mithin rd. 617.800 EUR bei einem Umlagesatz von

51,02 %.

 

Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2023 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 193.800 EUR (Vj. Jahresüberschuss: 63.700 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2021:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2022 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2022.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2022

2023

2024

2025

2026

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.501 Mio. EUR

1.600 Mio. EUR

+5 %

+4 %

+5 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

219 Mio. EUR

226 Mio. EUR

+2 %

+1 %

+1%

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

155 Mio. EUR

158,9 Mio. EUR

+2 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+4 %

+2 %

+2 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 80.700 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Im Folgenden sind die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:

Produkte die bis 2014 im Amtshaushalt dargestellt wurden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese Produkte werden ab dem Haushaltsjahr 2015 an den neu gebildeten Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage in Höhe von 290.902,12 EUR.

 

 

 

 

Anteil: 29,75 %

Produkt

Bezeichnung

Gem. Betrag in €

Betrag Norddorf in €

412100

Mobiler Pflegedienst / Pflegestation

175.100,00

52.084,58

365001

Kindergarten

211.102,00

63.793,60

365001

Wohngemeindeanteile

320.000,00

95.185,68

366010

Jugendzentrum Amrum

40.000,00

11.898,25

126002

Feuerwehr

158.300,00

47.087,32

272001

Büchereiwesen / Medienetat

8.900,00

2.647,36

111002

Verwaltungskosten

1.400,00

416,44

 

Umlagefinanzierte AfA

63.164,25

18.788,60

 

Zweckverbandsumlage

977.966,25

290.902,12

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2023 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 257.500 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

 

Sachkonto

2023

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+270.000

Anpassung

40210000 Gemeindeanteil der Einkommensteuer

+47.600

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+5.200

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

+14.900

Anpassung

40510000 Leistungen nach dem Familienausgleich

+36.300

Wiedereinführung einer gesetzlichen Grundlage

41110000 Schlüsselzuweisungen

-12.900

Laut Finanzausgleich (Vgl. Kto. 53711)

41420000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (GV)

+6.600

Nordfriesland Stipendium

44110000 Mieten und Pachten

+6.500

Anpassung Nebenkostenabrechnung

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land

+39.600

Förderung energetisches Quartierskonzept

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

-4.800

Anpassungen, Kosten für Arbeiten des Bauhofes an die Gemeinde neu unter Kto. 5452

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w.

+8.000

Anpassung der Energiekosten bauliche Anlagen

52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

+700

Anpassung Stromkosten Straßenlaternen

52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen

+1.200

Anpassung

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

-2.000

Nordfriesland Stipendium

53410000 Gewerbesteuerumlage

+31.400

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+149.800

Laut Finanzausgleich (Vgl. Kto. 4111)

53721000 Kreisumlage

+112.300

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+144.200

Gemäß Finanzkraft

53730000 Allgemeine Umlage Zweckverbände

+153.400

Anpassung der Zweckverbandsumlage

5431000 Geschäftsaufwendungen

+49.100

Kosten energetisches Quartierskonzept 44.100 €

Kleinere Arbeiten z.B. Vermessungen 5.000 €

5452000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV)

+18.700

Kosten für Arbeiten des Bauhofes an die Gemeinde

55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

+6.500

Zinsen für geplanten Kredit

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

Finanzplan:

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2023 die nachstehenden erheblichen Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 494.000 EUR ausgewiesen. Hinzu kommt ein Betrag i. H. v. 226.300 EUR aus übertragenen Mitteln aus den Vorjahren. Daraus resultiert eine Gesamtsumme für Investitionen i. H. v. 720.300 EUR. Für den Erwerb von einem Geschäftsanteil an der Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH werden zusätzlich 6.700 EUR und für die Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH 36.600 EUR veranschlagt.

 

Im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement sind im Haushaltsplan 2021 15.000 EUR für den Kauf von Grundstücken der WDR eingeplant. Da die Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde, wurden die Mittel in das Haushaltsjahr 2022 und nun weiter nach 2023 übertragen.

 

Im Produkt 538530 Kanalnetz (RW) wurden bereits im Jahr 2020 Mittel i. H. v. 150.000 EUR für die Oberflächenentwässerung angesetzt und ins Haushaltsjahr 2021 übertragen.

Im Haushaltsplan 2021 hat die Gemeinde Norddorf auf Amrum aufgrund von Mehrkosten für die Oberflächenentwässerung des Regenwasserkanals zusätzlich Mittel i. H. v. 600.000 EUR angesetzt. Hierfür sollte ein Darlehen i. H. v. 282.000 EUR aufgenommen werden. Dieses wurde auch mit Schreiben vom 10.05.2021 von der Kommunalaufsicht genehmigt.

Die Maßnahme wurde 2021 allerdings noch nicht fertig umgesetzt. Aus diesem Grund wurden die Mittel und das Darlehen in den Haushaltsplan 2022 übertragen. Da bereits erste Arbeiten aus den Mitteln finanziert wurden, belief sich die übertragbare Gesamtsumme der Vorjahre auf rd. 715.000 EUR.

Aufgrund erhöhter Kosten plante die Gemeinde im Haushaltsplan 2022 weitere 565.500 EUR für die Maßnahme ein. Auch hierfür sollte ein Darlehen aufgenommen werden.

Somit betrug die voraussichtliche für 2022 angesetzte Gesamtsumme der Maßnahme 1.280.000 EUR und sollte per Kredit finanziert werden. Da bereits ein Betrag i. H. v. 282.000 EUR im Vorjahr genehmigt und nach 2022 übertragen wurde, betrug das in 2022 zusätzlich aufzunehmende Darlehen 998.0000 EUR.

Mit Schreiben von der Kommunalaufsicht vom 30.05.2022 wurde der Haushalt 2022 der Gemeinde Norddorf auf Amrum nach § 85 Abs. 6 GO als genehmigungsfrei vermerkt.

Die Oberflächenentwässerung der proirisierten Abschnitte erstreckt sich bis 2023 und soll in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der eingeplante Kredit aus 2022 wird nach 2023 übertragen.

Da der genehmigte Kredit aus dem Jahr 2021 nicht mehr in Anspruch genommen werden darf, wird dieser i. H. v. 282.000 EUR neu in 2023 angesetzt. Die eingeplanten Mittel in dieser Höhe werden in Abgang gebracht und im Haushalt 2023 neu eingeplant. Daraus resultierend werden die Restmittel (Summe der eingeplanten Mittel, welche im Jahr 2022 noch nicht benötigt wurden) i. H. v. rund 428.300 EUR nicht in voller Höhe nach 2023 übertragen, sondern nur ein Betrag i. H. v. 146.300 EUR.

Für die Neupflasterung des Strunwais, dessen vorhandene Pflaster sich zur Wiederverwendung nach der Baumaßnahme wenig eignen, werden rd. 135.000 EUR zuzüglich eingeplant. Für weitere kleinere Arbeiten, welche 2023 ebenfalls anfallen werden, wird ein Betrag von 35.000 EUR zusätzlich veranschlagt. Die in 2023 entstehenden Mehrkosten i. H. v. 170.000 EUR sollen per Kredit finanziert werden.

So soll die komplette Maßnahme i. H. v. 1.450.000 EUR per Kredit finanziert werden. Davon wird, wie bereits geschildert, der Kreditbetrag von 998.000 € aus dem Vorjahr übertragen und ein Wert i. H. v. 452.000 EUR neu in 2023 veranschlagt. Im Haushaltsplan wird von der Kreditaufnahme am Ende des Haushaltsjahres ausgegangen. Entsprechend werden die Zinsen und Tilgung veranschlagt.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze werden für die Sanierung der Bushaltestellenbucht 100.000 EUR eingeplant. Da diese Maßnahme bereits länger geplant ist, werden aus dem Vorjahr 65.000 EUR übertragen und im Haushaltsplan 2023 zusätzlich 35.000 EUR angesetzt. Bereits veranschlagte Mittel aus dem Jahr 2020 werden nicht mehr übertragen.

Die Maßnahme soll aus Eigenmitteln finanziert werden.

 

Für das Radwegekonzept auf den beiden Inseln werden für Fahrradbügel und eine Fahrradsäule 7.000 EUR eingeplant. Für die Maßnahme wird mit einer Förderung i. H. v. 5.000 EUR geplant.

 

Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft werden für den Erwerb von einem Geschäftsanteil an der Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH 6.700 EUR und für die Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH 36.600 EUR eingeplant.

 

Der Gesamtbetrag der geplanten Kreditaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2023 beläuft sich auf 452.000 EUR.

 

 

Zusammenfassung:

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung) einschließlich der Abschreibungen aus.

 

2023 beläuft sich das Jahresergebnis auf ein Minus von 193.800 EUR. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 103.200 EUR enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.716.700 EUR und die Auszahlungen auf 1.844.800 EUR. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 128.100 EUR.

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeiten weist ein Minus in Höhe von 526.300 EUR aus.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 06.03.2023 auf 282.122,54 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -235.600 EUR ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2023 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2023 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.