Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 der Gemeinde Witsum
Vorlage
Wit/000122
Art
Beschlussvorlage Witsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2023.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2023 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.700 EUR (Vj. -11.700 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2021:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2022 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2022.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2022

2023

2024

2025

2026

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.392 Mio. EUR

1.600 Mio. EUR

+5

+4

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

210 Mio. EUR

226 Mio. EUR

+2

+1

+1

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

155 Mio. EUR

159 Mio. EUR

+2

+2

+2

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+4

+2

+2

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 16.800 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2023 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr mit einem Jahresfehlbetrag in gleicher Höhe ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2023

(in EUR)

Anmerkung

20130000 Gewerbesteuer

+13.000

Anpassung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+5.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

7.500

Anpassung

41110100 Schlüsselzuweisungen

3.800

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+2.700

Prüfungskosten Brücken

53721000 Kreisumlage

+5.100

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+14.600

Amtsumlage 51,02%

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5.100 EUR ausgewiesen.

 

Produkt 538130 (Kanalnetz (SW): Für Hausanschlüsse sind hier 2.500 EUR eingestellt. Die Kosten werden in gleicher Höhe erstattet.

 

Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement: Für einen Grundstückskauf waren 2021 ursprünglich 128.000 EUR eingeplant. Die Mittel werden letztmalig übertragen.

 

Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft: Für die Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH sind Mittel in Höhe von 2.600 EUR eingeplant.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 02.01.2023 auf rd. 224.000 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  +2.500 EUR ausgewiesen.