Beschlussempfehlung:
- Der Entwurf des Wohnraumentwicklungskonzeptes für den Teil der Gemeinde Dunsum wird gebilligt.
- Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, den Entwurf zur Beteiligung an den Kreis Nordfriesland und die Landesplanungsbehörde zu senden.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Inseln Föhr und Amrum sind attraktive
Fremdenverkehrsregionen. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für
die Insulaner. Durch die hohe Nachfrage nach touristischem Wohnen wird daher
zunehmend Dauerwohnraum insbesondere zu Ferienwohnungen umgewandelt. Außerdem
schrumpft der Wohnungsbestand für Dauerwohnen aufgrund der hohen Nachfrage nach
Zweitwohnungen kontinuierlich. Dieser Entwicklung geschuldet ist der
Wohnungsmarkt auf den Inseln Föhr und Amrum erheblich angespannt. Es bestehen
nahezu keine Wohnungsleerstände auf den Inseln. Gleichzeitig ist ein wachsender
Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten zu verzeichnen.
Im preisgünstigen Segment fehlen vor allem Wohnungen für Ein- und
Zweipersonenhaushalte. Vor dem Hintergrund der Umwandlung von Dauerwohnraum zu
Ferienwohnungen und der steigenden Zahl an Zweitwohnungen ist der Neubaubedarf
überwiegend auf den Ersatzbedarf zurückzuführen.
Die Umwandlung von Dauerwohnraum durch die Anwendung von
planungsrechtlichen Instrumenten zu verhindern, ist demnach eine wichtige
Aufgabe der politischen Arbeit auf den Inseln Föhr und Amrum. Gleichzeitig
bemühen sich viele Gemeinden, neue Wohnbaugebiete für die einheimische
Bevölkerung zu schaffen. In mehreren Gemeinden können die Planungen neuer
Wohnbaugebiete jedoch nicht fortgeführt werden, da sie den Zielen der
Landesplanung entgegenstehen. Zum einen liegen die Plangebiete zum Teil
außerhalb der Baugebietsgrenzen des Regionalplan 2002 für den Planungsraum V
(Regionalplan 2002) und zum anderen ist eine interkommunale Abstimmung des
wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für die Inselgemeinden noch nicht erfolgt.
Mit diesen Themen befasst sich das
Wohnraumentwicklungskonzept (WEK), dessen Vergabe an das Büro Olaf,
Wester-Ohrstedt am 01.09.2020 durch den Amtsausschuss beschlossen worden ist.
Das WEK ermittelt
hierbei die Anzahl der Dauerwohnungen zum 31.12.2020, die gem.
Landesentwicklungsplan (LEP) - Fortschreibung 2021 die Grundlage der Berechnung
des zukünftig zulässigen wohnbaulichen Entwicklungsrahmens bis 2036 darstellt.
Bei der Festlegung
der Anzahl der bestehenden Dauerwohnungen wurde dabei nach Schätzung und
Hochrechnung auf Vorgabe der Landesplanungsbehörde die Anzahl der
Ferienwohnungen / Zweitwohnsitze abgezogen.
Ergänzend hierzu wurden
die Innenentwicklungspotenziale (Baulücken und untergenutzte Grundstücke sowie
Bebauungsplan-Bereiche, die noch keiner baulichen Nutzung zugeführt wurden)
untersucht. Weitgehend sind hier, aufgrund der fast ausschließlichen privaten
Eigentumssituationen, keine Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in Ansatz zu
bringen, die planerisch kurzfristig umsetzbar wären.
Aufgrund der
Erkenntnis, dass der zulässige wohnbauliche Entwicklungsrahmen für jede
Gemeinde daher nicht in bestehenden Siedlungsbereichen umgesetzt werden kann,
werden dann in einem weiteren Arbeitsschritt sinnvolle
Siedlungserweiterungsflächen räumlich festgelegt, städtebaulich untersucht und
bewertet und für die weitere Siedlungsentwicklung empfohlen.
Die damit
einhergehenden Darstellungen zu geänderten Baugebietsgrenzen (auf Ebene der
Regionalplanung) sollen im Weiteren als zentraler gemeindlicher Belang im
Rahmen der Beteiligung der Gemeinden bei der Aufstellung des neuen
Regionalplans vorgelegt werden.
Bis zur
Neuaufstellung des Regionalplans soll das mit der Landesplanungsbehörde
abgestimmte Wohnraumentwicklungskonzept als fachliche Grundlage dienen, von den
Zielen der Landesplanung (Baugebietsgrenzen) abweichen zu können.
Nach der Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfes des
Wohnraumentwicklungskonzeptes durch die Gemeinden ist vorgesehen, den Kreis und
die Landesplanungsbehörde zu beteiligen und um eine Stellungnahme zu bitten.
Anlagen:
- 221222-WEK FA_Dunsum_Entwicklungskonzept