Beschlussempfehlung:
Die bisherigen
Amtsinhaber haben sich zur Wiederwahl gestellt. Gegen eine mögliche Wiederwahl
hat das Amtsgericht Niebüll bereits mitgeteilt, dass diesbezüglich keine
Bedenken bestehen (Nr. 3.3 VVSchO).
Für den
Schiedsamtsbezirk Föhr werden für Dauer von fünf Jahren gewählt bzw. im Amt
bestätigt:
Schiedsmann Dieter
Paape, Oevenum
Stellvertretender
Schiedsmann Magnus Pedersen, Oldsum
Ferner wird die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Stelle einer weiteren Stellvertretung
für den Schiedsamtsbezirk Föhr weiterhin erforderlich ist. § 11 der
Schiedsordnung sieht lediglich eine Stellvertretung vor. Folglich müsste nach
Ablauf der Amtszeit der zweiten Stellvertretung diese nicht neu besetzt werden.
Die Verwaltung möge sich diesbezüglich mit dem Präsidenten des Amtsgerichtes
Niebüll ins Benehmen setzen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Amtszeiten des
gewählten Schiedsmannes, Herr Dieter Paape, sowie des stellvertretenden
Schiedsmannes, Herr Magnus Pedersen, für den Schiedsamtsbezirk Föhr laufen am
11.03.2023 ab.
Gemäß § 3 Abs. 2 der
Schiedsordnung für das Land Schl.-H. wurden beide Ehrenämter mittels
öffentlicher Bekanntmachung vom 12.01.2023 (Veröffentlichungsende 16.02.2023)
über das Bekanntmachungsportal des Amtes Föhr-Amrum ausgeschrieben. Aufgrund
dieser Ausschreibung haben sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.02.2023)
Herr Dieter Paape
Oevenum
Herr Magnus Pedersen
Oldsum
Herr Jörn-Peter Neht
Wyk auf Föhr
Frau Dr. Marina Kowalewski
Wyk auf Föhr
beworben. Die
BewerberInnen erfüllen die Eignung für das Schiedsamt gemäß § 2 der
Schiedsordnung.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.
2 der Schiedsordnung hat der Amtsausschuss die Wahl der Schiedsleute sowie der
stellvertretenden Schiedsleute vorzunehmen. Nach der Wahl durch den
Amtsausschuss erfolgen die Bestätigung und die Vereidigung der Gewählten durch
das zuständige Amtsgericht Niebüll.
Finanzierung:
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Anlagen:
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