Betreff
Wahl einer Schiedsfrau/ eines Schiedsmannes und einer stellvertretenden Schiedsfrau bzw. Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Föhr
Vorlage
Amt/000409
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Die bisherigen Amtsinhaber haben sich zur Wiederwahl gestellt. Gegen eine mögliche Wiederwahl hat das Amtsgericht Niebüll bereits mitgeteilt, dass diesbezüglich keine Bedenken bestehen (Nr. 3.3 VVSchO).

 

Für den Schiedsamtsbezirk Föhr werden für Dauer von fünf Jahren gewählt bzw. im Amt bestätigt:

 

Schiedsmann Dieter Paape, Oevenum

 

Stellvertretender Schiedsmann Magnus Pedersen, Oldsum

 

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Stelle einer weiteren Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk Föhr weiterhin erforderlich ist. § 11 der Schiedsordnung sieht lediglich eine Stellvertretung vor. Folglich müsste nach Ablauf der Amtszeit der zweiten Stellvertretung diese nicht neu besetzt werden. Die Verwaltung möge sich diesbezüglich mit dem Präsidenten des Amtsgerichtes Niebüll ins Benehmen setzen.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Amtszeiten des gewählten Schiedsmannes, Herr Dieter Paape, sowie des stellvertretenden Schiedsmannes, Herr Magnus Pedersen, für den Schiedsamtsbezirk Föhr laufen am 11.03.2023 ab.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schl.-H. wurden beide Ehrenämter mittels öffentlicher Bekanntmachung vom 12.01.2023 (Veröffentlichungsende 16.02.2023) über das Bekanntmachungsportal des Amtes Föhr-Amrum ausgeschrieben. Aufgrund dieser Ausschreibung haben sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.02.2023)

 

Herr Dieter Paape
Oevenum

 

Herr Magnus Pedersen
Oldsum

 

Herr Jörn-Peter Neht
Wyk auf Föhr

 

Frau Dr. Marina Kowalewski
Wyk auf Föhr

 

beworben. Die BewerberInnen erfüllen die Eignung für das Schiedsamt gemäß § 2 der Schiedsordnung.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Schiedsordnung hat der Amtsausschuss die Wahl der Schiedsleute sowie der stellvertretenden Schiedsleute vorzunehmen. Nach der Wahl durch den Amtsausschuss erfolgen die Bestätigung und die Vereidigung der Gewählten durch das zuständige Amtsgericht Niebüll.

 

Finanzierung:

 

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Anlagen:

 

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