Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Oldsum
Vorlage
Old/000152/1
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Oldsum.

 

2.    Der Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat in der Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Oldsum für den Ortsteil Toftum gefasst.

 

Zur Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung hat die Gemeindevertretung Oldsum durch Beschluss in ihrer Sitzung am 21.04.2021 den Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Diese trat nach Ihrer Bekanntmachung am 04.05.2021 für eine Dauer von 2 Jahren in Kraft.

 

Da das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Oldsum voraussichtlich nicht bis zum Auslaufen der Veränderungssperre am 04.05.2023 abgeschlossen sein wird, soll die Dauer der Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert werden.

 

Anlagen:

 

Entwurf der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Oldsum, Stand 01.03.2023

-       Dateiname: 230301_Oldsum B5-1Ae_VSP_Satzung_Verlängerung.pdf