Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Ausweisung der Tempo 30-Zonen, so wie im
Verkehrszeichenplan dargestellt. Ggf. fehlende Ortstafeln sind durch die
Verwaltung gleichzeitig zu beschaffen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Durch die
angekündigte Aufhebung der Tempo 30-Zonen an Landes- und Kreisstraßen auf den
Inseln Föhr und Amrum sind die Gemeinden gehalten, sich mit der möglichen
Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf Gemeindestraßen zu befassen, um das Entstehen
sog. „offener Zonen“ zu vermeiden.
Um eine Anordnung
der zuständigen Verkehrsbehörde zur Ausweisung von Tempo 30-Zonen im
innerörtlichen Gemeindegebiet nach § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung zu
bewirken, ist eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung notwendig (Ziffer 44
zu § 45 StVO der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung).
Die Ausweisung der
neuen Tempo 30-Zonen erfolgt anhand des anliegenden Verkehrszeichenplans.
Demnach ist das
Zeichen 274.1-40 (Beginn einer Tempo 30-Zone/ doppelseitig) an folgenden
Gemeindestraßen zu setzen:
- OT Bretland: Einmündung Grevelingstieg/ K 123
- OT Greveling:
2.1
Einmündung
Grevelingstieg/ K 123 (westliche Richtung)
2.2
Einmündung
Grevelingstieg/ K 123 (östliche Richtung)
2.3
Einmündung
Grevelingstieg/ K 123 (Am Flugplatz)
- OT Goting:
3.1
Uasteranjstich
3.2
Bobdikem
3.3
Großbergweg
vor Einmündung/ Zuwegung Thingwai/ Klafwai
3.4
Guatingwai
(Einmündung Rundföhrstraße/ L 214)
3.5
Brukswai
3.6
Wikingwai
Die Zeichen 274.1-40
sind nach den Ortstafeln auf der rechte Seite zusetzen. Ggf. an den o.g.
Standorten fehlende Ortstafeln sind gleichzeitig zu beschaffen und zu
aufzustellen.
Der Beschluss wird
als Antrag der Gemeinde auf Anordnung von Tempo 30-Zonen der
Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die Straßenverkehrsbehörde ist an
die Beschlussfassung nicht gebunden.
Finanzierung:
Die notwendigen
Finanzmittel werden über den regulären gemeindlichen Haushalt als
überplanmäßige Auszahlung und Aufwendung nach § 82 GO bereitgestellt. Der
Bürgermeister erteilt dieser überplanmäßigen Leistung seine Zustimmung.