Beschlussempfehlung:
Im Sinne der schon erfolgten Schritte, wie der Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH, wird die Verwaltung mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer gesamtinsularen Neubewertung und Lösung der energetischen Entwicklungsmöglichkeiten beauftragt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Handlungsdruck in Bezug auf die Sicherstellung der zukünftigen
Versorgung der Gemeinden auf Föhr und Amrum mit regenerativer Energie nimmt mit
Fortschreiten der Klimakrise zu. Die Inseln wollen ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen
der Bundes- und Landesregierung leisten und die Versorgung des Amtsgebiets mit
erneuerbaren Energien sicherstellen. Die Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum
GmbH (2020) und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH (2022) sind ein wesentlicher
Baustein auf dem Weg dort hin gewesen. Die, teils schon erfolgte, Erstellung
von Quartierskonzepten und dem energetischen Sanierungsmanagement in den
amtsangehörigen Gemeinden sind weitere Schritte, die unternommen wurden und
werden.
Dem Ausbau der Infrastruktur zur Erzeugung erneuerbarer Energien stehen
jedoch derzeit nach wie vor vielfältige raumordnungsplanerische und
artenschutzrechtliche Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein im Wege. So ist
auf den Inseln Föhr und Amrum die Erzeugung regenerativer Energie durch
Solar-Freiflächenanlagen (Solarthermie und/oder Photovoltaik) – vorbehaltlich
einzelner Ausnahmekriterien und kleinerer Anlagen (im Falle von Solarthermie) –
zunächst ausgeschlossen, da sie als „Schwerpunkträume
für Tourismus und Erholung“ klassifiziert sind (vgl. Kapitel 4.5.2. Abs. Z,
& Kapitel 4.7.1. Fortschreibung 2021 LEP Schleswig-Holstein). Gleichsam ist
ein Zubau von Windenergieanlagen über den Bestand hinaus mit
Naturschutzbelangen und touristischen Erwägungen derzeit nicht vereinbar (vgl.
Teilfortschreibung 2020, Kapitel 3.5.2, Windenergie an Land, LEP
Schleswig-Holstein 2010, in Kraft seit 30.10.2020).
Mit Blick auf die Notwendigkeit einer klimaneutralen und möglichst
autarken Strom- und Wärmeerzeugung stehen die Gemeinden wie auch die energiewirtschaftlichen
Akteure des Amtsgebiets Föhr-Amrum vor dem Hintergrund der dargestellten
Rahmenbedingungen und sich daraus ergebenden Zielkonflikte vor großen
Herausforderungen.
Es wird daher vorgeschlagen, eine
gesamtinsulare Potenzial- und Machbarkeitsstudie für die Versorgung beider
Inseln unter Berücksichtigung aller derzeit effizienten Verfahren, insbesondere
Wind, Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse, zu erstellen. Dabei
sind ausdrücklich auch Szenarien der Eigenverwendung und Sektorkopplungspotenziale
zu betrachten, wie bspw. die Nutzung von Power-to-Heat, Speicherlösungen oder
auch der Aufbau und Betrieb von bedarfsstarken Ladeinfrastrukturen für den
(gewerblichen) Nutzfahrzeugverkehr und den zukünftigen ÖPNV
(Power-to-Mobility). Bei der Standortidentifikation sind bereits vorhandene
Infrastrukturen, Flächen und Kiesgruben (wie bspw. jene auf dem Gebiet der
Gemeinde Oevenum) zu berücksichtigen.
Das Amt Föhr-Amrum möchte mit den
betreffenden Landes- und Regionalbehörden in Dialog treten, um die
Notwendigkeit einer Neubewertung der Rahmenbedingungen zu unterstreichen und zu
erwirken. Diese Machbarkeitsstudie wird dieses Vorhaben und die Perspektiven
für Föhr und Amrum untermauern.
Die geschätzten Kosten werden
25.000 Euro nicht übersteigen. Die voraussichtliche Direktvergabe wird eine
schnelle Erstellung ermöglichen.
Anlagen: