Beschlussempfehlung:
1. Zu dem bestehenden
Flächennutzungsplan wird für den östlichen Teil des Gebietes zwischen der
Landesstraße 214 und dem Marschweg, in westlicher Ausdehnung etwa bis zur
Bebauung Boldixumer Straße 32 a-d, eine Änderung des Flächennutzungsplanes
aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
und einer Kleinwindanlage geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des
Planentwurfs soll durch den Vorhabenträger auf seine Kosten ein Planungsbüro
beauftragt werden und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt werden.
4. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
5. Die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt
werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit
einer Frist von einem Monat (30 Tage)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
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davon
anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren keine / folgende Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter bzw.
Mitgliederinnen oder Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Eigentümer des Grundstückes beantragt mit Schreiben vom 23.01.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans, um Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage und einer Kleinwindanlage zu schaffen. Da die Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche „Parkanlage“ dargestellt wird, ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Kleinwindanlage ist mit einer Masthöhe von ca. 20,0 m und einem Rotordurchmesser von ca. 5,0 m geplant. Die Kleinwindanlage soll eine Leistung von 6 kW erreichen.
Am nördlichen Rand des Grundstückes ist ein 15,0 m breiter Pflanzstreifen mit Bäumen vorgesehen, um eine optische Abgrenzung zur Photovoltaikfreiflächenanlage zu schaffen.
Anlagen:
Übersichtsplan mit Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)