Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage und einer Kleinwindanlage im östlichen Teil des Gebietes zwischen der Landesstraße 214 und dem Marschweg
Vorlage
Stadt/002586
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

1.    Für den östlichen Teil des Gebietes zwischen der Landesstraße 214 und dem Marschweg, in westlicher Ausdehnung etwa bis zur Bebauung Boldixumer Straße 32 a-d, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage und einer Kleinwindanlage geschaffen werden.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll durch den Vorhabenträger auf seine Kosten ein Planungsbüro beauftragt werden und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt werden.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit einer Frist von einem Monat (30 Tage)

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter bzw. Mitgliederinnen oder Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Eigentümer des Grundstückes beantragt mit Schreiben vom 23.01.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans, um Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage und einer Kleinwindanlage zu schaffen. Da die Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche „Parkanlage“ dargestellt wird, ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Die Kleinwindanlage ist mit einer Masthöhe von ca. 20,0 m und einem Rotordurchmesser von ca. 5,0 m geplant. Die Kleinwindanlage soll eine Leistung von 6 kW erreichen.

 

Am nördlichen Rand des Grundstückes ist ein 15,0 m breiter Pflanzstreifen mit Bäumen vorgesehen, um eine optische Abgrenzung zur Photovoltaikfreiflächenanlage zu schaffen.

Anlagen:

 

Lageplan mit Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)