Betreff
Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Dunsum
Vorlage
Dun/000125
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 beigefügte neue Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum.

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 2 beigefügte Richtlinie für die Nutzung des Ratsinformationssystems der Gemeinde Dunsum als Anlage zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dunsum.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum wird mit der neuen Wahlperiode aufgrund der zu geringen Einwohnerzahl am Stichtag zur Kommunalwahl keine Gemeindevertretung mehr haben, sondern eine Gemeindeversammlung.

 

Aus diesem Grund ist die Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum entsprechend anzupassen.

 

Auf das Genehmigungsverfahren zu der am 13.12.2022 beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung (s. Beschlussvorlage Nr. 121) wurde in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht verzichtet, da zwischenzeitlich die Notwendigkeit der neuen Hauptsatzung aufgrund des Wechsels zu einer Gemeindeversammlung offensichtlich wurde.

 

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der am 13.12.2022 beschlossenen Hauptsatzung sind im Folgenden dargestellt und begründet. Die neue Hauptsatzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

§ 2

Einberufung der Gemeindeversammlung

 

Neu eingefügt wird § 2:

 

㤠2

Einberufung der Gemeindeversammlung

 

Die Gemeindeversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.“

 

§ 10

Entschädigungen

 

Die bisher in § 9, in der neuen Hauptsatzung in § 10 enthaltenen Entschädigungsregelungen werden wie folgt geändert:

 

-        In Absatz 3 wird die Höhe des Sitzungsgeldes auf 20 € gesenkt, um die finanzielle Belastung der Gemeinde für die Auszahlung von Sitzungsgeldern in Grenzen zu halten, da künftig mit mehr teilnehmenden Personen zu rechnen ist.

 

-        In Absatz 5 Satz 1 werden redaktionelle Änderungen aufgrund des Wechsels Gemeindevertretung zu Gemeindeversammlung vorgenommen. 

 

Die Absätze 3 und 5 des § 10 der neuen Hauptsatzung lauten wie folgt:

 

㤠10

Entschädigungen

(zu beachten: Entschädigungsverordnung)

 

[…]

 

(3)  Die Mitglieder der Gemeindeversammlung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der Ausschüsse, denen sie als Mitglieder angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 €.

 

[…]

 

(5)  Ehrenbeamtinnen und -beamten sowie Mitgliedern der Gemeindeversammlung ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 34,50 €.“

 

Alle anderen Entschädigungsregelungen bleiben gegenüber der am 13.12.2022 beschlossenen Hauptsatzung unverändert.

 

§ 11

Zuschuss für private IT-Ausstattung

 

Zur Ausweitung des digitalen Sitzungsdienstes und zur Einsparung von Sitzungsunterlagen in Papierform ist seit Längerem eine Ausstattung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der amtsangehörigen Gemeinden mit digitalen Endgeräten im Gespräch. Durch eine Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. 2020, S. 514) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung von Sitzungen genutzt wird, einen Zuschuss erhalten. Hierfür ist die Hauptsatzung entsprechend zu ergänzen. Daher soll der folgende neue § 11 in die Hauptsatzung aufgenommen werden:

 

㤠11

Zuschuss für private IT-Ausstattung

(zu beachten: § 24 Abs. 4 GO, Entschädigungsverordnung)

 

(1)  Ehrenbeamtinnen und -beamte sowie Ausschussvorsitzende und ihre Stellvertretenden erhalten auf Antrag für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindeversammlung, der Ausschüsse oder der sonstigen kommunalen Gremien genutzt werden, einen Zuschuss gemäß § 24 Abs. 4 GO.

 

(2)  Für die Zuschussgewährung ist die Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst unter Verzicht auf Papierversand Grundvoraussetzung. Die Richtlinie zur Nutzung des Ratsinformationssystems (Anlage zur Geschäftsordnung) ist dabei einzuhalten.

 

(3)  Der Zuschuss beträgt pauschal 400 € für eine gesamte Wahlperiode von fünf Jahren. Aus organisatorischen Gründen und um einem personellen Wechsel (z. B. bei Rückgabe des Mandats) gerecht zu werden, wird der Betrag als monatliche Pauschale in Höhe von 6,67 € ausgezahlt.

 

(4)  Mit der Zahlung sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der privaten IT-Ausstattung entstehen (z. B. Druck- und Papierkosten), abgegolten.“

 

Die in Absatz 2 genannte Richtlinie zur Nutzung des Ratsinformationssystems ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Richtlinie wird als Anlage zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dunsum erlassen.

 

Die übrigen Änderungen gegenüber der am 13.12.2022 beschlossenen Hauptsatzung sind redaktionelle Anpassungen der Begrifflichkeiten „Gemeindevertretung“ (neu: „Gemeindeversammlung“) und „Gemeindevertreter/innen“ (neu: „Mitglieder der Gemeindeversammlung“).