Betreff
Bericht des Kommunalen Prüfungsamtes über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Kurbetrieb der Gemeinde Utersum
Vorlage
Uter/000238
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

 

Der Bericht des Kommunalen Prüfungsamtes über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Kurbetrieb der Gemeinde Utersum wird zur Kenntnis genommen.

Die als Anlage beigefügte Stellungnahme mit deren Umsetzungspunkten wird in vorgelegter Form beschlossen und in zweifacher Ausfertigung an das Kommunale Prüfungsamt übersandt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Kommunale Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat eine unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Kurbetrieb der Gemeinde Utersum durchgeführt.

 

Der Prüfbericht ist der Gemeindevertretung vorzulegen und durch sie sorgfältig auszuwerten.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 KPG hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie die Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.

Nach Antrag einer Firstverlängerung und dessen Genehmigung durch das kommunale Prüfungsamt, wurde die Frist zur Abgabe der Stellungnahme um drei Monate verlängert.

Handlungsbedarf gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 3. “Örtliche Kassenaufsicht“ bezüglich der Regelmäßigkeit der örtlichen Prüfungen und unter dem Punkt 6. “Richtigkeitsbescheinigungen, Verfügungs- und Anordnungsberechtigungen“. Dort wurden die nicht eindeutig schriftlich regelten Befugnisse und eine noch bestehende Einzelverfügungsberechtigung von Thomas Baierl moniert. Ebenso wurde die zu diesem Zeitpunkt nicht bestehende Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung sowie noch ausstehende vertragliche Vereinbarungen mit der neuen Steuerberatersozietät angemerkt.

 

Die schriftliche Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2023 zu erfolgen und ist in zweifacher Ausfertigung an das Kommunale Prüfungsamt zu übersenden.

Gemäß § 28 Nr. 21 GO obliegt die Entscheidung über die Stellungnahme bei der Gemeindevertretung.

 

Der Prüfbericht kann u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Zimmer 008, eingesehen werden.