Betreff
Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt Föhr-Amrum gem. § 13 GKWG
Vorlage
Witt/000004
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung überträgt die übrigen Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters insgesamt auf die Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum ist die Amtsdirektorin für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Sie nimmt insoweit die Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters wahr.

 

Die Gemeindevertretung kann die übrigen Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters insgesamt auf die Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen; er ist in diesem Fall Gemeindewahlausschuss.

 

Soweit bereits Übertragungen auf die ehemaligen Ämter Amrum und Föhr-Land erfolgten, sind diese mit Neugründung des Amtes Föhr-Amrum erloschen.