Betreff
Wahl der Mitglieder und der Stellvertretungen der ständigen Ausschüsse nach § 4 der Hauptsatzung
Vorlage
Stadt/002594
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse nach der Hauptsatzung werden gemäß der anliegenden Liste im Verhältniswahlverfahren gewählt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Mitglieder der in der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vertretenen Fraktionen haben sich am 06.06.2023 zu einem interfraktionellen Gespräch getroffen, um die konstituierende Sitzung der Stadtvertretung vorzubereiten.

 

Anwesend waren in dieser Sitzung Herr Hans-Ulrich Hess, Herr Nils Twardziok, Herr Volker Stoffel, Frau Dr. Ofterdinger-Daegel, Herr Peter Schaper, Frau Sybille Rotermund und Herr Klaus Pott seitens der Fraktionen sowie Herr Christian Stemmer und Frau Birgit Oschmann von der Verwaltung.

 

Die Anwesenden waren sich einig, dass die künftige Besetzung der Ausschüsse nach dem Verhältniswahlverfahren erfolgen solle.

 

Danach sind die Ausschüsse (Finanzausschuss, Bau- und Planungsausschuss, Hafenausschuss, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss) wie folgt zu besetzen:

 

1          KG

2          CDU oder Grüne        (Einigung oder Los)

3          CDU oder Grüne        (Die Fraktion, die unter 2 nicht zum Zug gekommen ist)

4          SPD oder FDP           (Einigung oder Los)

5          SPD oder FDP           (Die Fraktion, die unter 4 nicht zum Zug gekommen ist)

6          KG

7          CDU oder Grüne        (Einigung oder Los)

8          CDU oder Grüne        (Die Fraktion, die unter 8 nicht zum Zug gekommen ist)

9          KG

10        SPD oder FDP           (Einigung oder Los)

11        SPD oder FDP           (Die Fraktion, die unter 10 nicht zum Zug gekommen ist)

 

Es ist dabei zu beachten, dass die Zahl der bürgerlichen Ausschussmitglieder die Zahl der im Ausschuss vertretenen Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter nicht erreicht. Dies bedeutet, dass in den 11er-Ausschüssen maximal 5 bürgerliche Mitglieder als ordentliche Mitglieder benannt werden dürfen.

 

Der Finanzausschuss darf nur mit Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter besetzt werden. Dies gilt entsprechend für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung, der sich aus 4 Mitgliedern des Finanzausschusses zusammensetzt.

 

Zur Sitzung wird eine Tischvorlage mit den aktuellen Wahlvorschlägen zur Besetzung der Ausschüsse verteilt.