Beschlussempfehlung:
Der
Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine
Fälle vorgelegen haben, die unter § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG fallen. Es ergeht
daher die Empfehlung an die Vertretung, die Wahl für gültig zu erklären.
Die Gemeindevertretung
folgt der Beschlussempfehlung und erklärt die Kommunalwahl im Wahlkreis Oldsum gem.
§ 39 Ziffer 4 GKWG für gültig.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Oldsum hat in seiner Sitzung vom 26.07.2023
das vom Amtswahlausschuss in öffentlicher Sitzung vom 26.05.2023 für das
Wahlgebiet Oldsum festgestellte Ergebnis der Kommunalwahl vom 14.05.2023
vorgeprüft. Zu diesem Zweck nahm der Wahlprüfungsausschuss Einsicht in folgende
Unterlagen:
- Niederschrift des
Wahlvorstandes des Wahlkreises Oldsum vom 14.05.2023
- Niederschrift des
Amtswahlausschusses vom 26.05.2023
- Anlage 35/I zu § 63
Gemeinde- Kreiswahlordnung (GKWO): Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler
- Anlage 35/II zu § 63
GKWO: Verteilung der Stimmen auf die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber
- Anlage 35/III zu § 63
GKWO: Verteilung der Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen
- Anlage 35/IV zu § 63
GKWO: Verteilung der Sitze/ Verhältnismäßiger Sitzanteil
Einsprüche gegen die
Wahl sind nicht eingegangen.
Es wurde gem. § 39
Ziffer 1 bis 3 Gemeinde-Kreiswahlgesetz (GKWG) festgestellt, dass
- alle Vertreterinnen und Vertreter
wählbar waren;
- bei der Vorbereitung der Wahl und bei
der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das
Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im
Einzelfall beeinflusst haben können;
- die Feststellung des Wahlergebnisses nicht
fehlerhaft war.
Anlagen:
-
Niederschrift
des Amtswahlausschusses vom 26.05.2023
-
Anlage
35/I zu § 63 Gemeinde- Kreiswahlordnung (GKWO): Wahlberechtigte, Wählerinnen
und Wähler
-
Anlage
35/II zu § 63 GKWO: Verteilung der Stimmen auf die unmittelbaren Bewerberinnen
und Bewerber
-
Anlage
35/III zu § 63 GKWO: Verteilung der Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen
-
Anlage
35/IV zu § 63 GKWO: Verteilung der Sitze/ Verhältnismäßiger Sitzanteil