hier: Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI 2021 für die Planung von Freianlagen
Beschlussempfehlung:
Auf
der Grundlage ihres Angebotes vom 31.03.2023 für die Planungsleistung
„Sanierung der Sportanlage der Eilun Feer Skuul“ wird mit dem Büro Siller
Landschaftsarchitekten BDLA, Beselerallee 57, 24105 Kiel ein Ingenieurvertrag
für die Planungen der Freianlagen für die
Leistungsphasen 3 bis 9 ohne 4 als Stufenvertrag geschlossen. Die Kosten
belaufen sich nach der vorläufigen
Kostenannahme auf 81.426,95 € brutto.
Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist und der erforderlichen Beauftragung gemäß Vergabeablaufplan, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag gemäß Vergabevorschlag zu vergeben.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Amt Föhr – Amrum beabsichtigt die
Sanierung der Sportanlage der Eilun Feer Skuul in Wyk auf Föhr gemäß dem
bestehenden Konzept.
Die zu vergebende Leistung umfasst die
Planung der folgenden 16 dringenden Sanierungsmaßnahmen:
1) Erneuerung Oberfläche Laufbahn (Maßnahme
A)
2) Erneuerung Laufbahnrinnenabdeckung
(Maßnahme B)
3) Austausch einzelner gerissener
Laufbahnrinnenteile (Maßnahme C)
4) Erneuerung Tribünen-Barriere (Maßnahme D)
5) Korrektur Höhenlage und Ebenflächigkeit
Plattenfläche Tribüne (Maßnahme E)
6) Erneuerung Hochsprungmatte (Maßnahme F)
7) Rückbau Hochsprungmattenfläche (Maßnahme
G)
8) Erneuerung Diskusring (Maßnahme H)
9) Rückbau Weitsprunggrube (Maßnahme I)
10) Erweiterung Kugelstoßring (Maßnahme J)
11) Rückbau Stabhochsprungeinstichkasten
(Maßnahme K)
12) Rückbau Dreisprungbalken(Maßnahme L)
13) Erweiterung Beachvolleyballfeld
(Maßnahme M)
14) Ergänzung Kugelstoßanlage (Maßnahme N)
15) Aufstellung Sitzgelegenheiten (Maßnahme
P)
16) Errichtung Fertiggaragen als
Sportgerätelager (Maßnahme T)
Die Kostenschätzung für die Planung und
Umsetzung der o.g. Maßnahmen liegt bei rund 435.300 € netto.
Es liegt ein Zuwendungsbescheid für eine Förderung dieser Maßnahmen im Rahmen der
kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie)
vor.
Vier Ingenieurbüros wurden aufgefordert,
Planungsangebote bis zum 31.03.2023 gemäß HOAI 2021, Freianlagen §39/40 entsprechend
der Leistungsphasen 3-9 (ohne 4, da nicht genehmigungspflichtig) abzugeben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist haben zwei
Büros entsprechende Angebote eingereicht.
1. Büro
1
2. Büro
Siller Landschaftsarchitekten BDLA
Es wird beabsichtigt, einen Stufenvertrag
für den Planungsauftrag abzuschließen.
1. Stufe Leistungsphase 3 bis 7 (ohne 4)
2. Stufe Leistungsphase 8 und 9
Das Planungsbüro Siller
Landschaftsarchitekten BDLA aus Kiel bietet diese Planungsleistungen unter
Berücksichtigung der Honorarvorgaben wie folgt an:
1. Stufe 44.919,76 €
2. Stufe 28.184,95 €
Die Nebenkosten werden mit 4 % angeboten. Des Weiteren bietet das Büro
einen pauschalen Nachlass auf die Nettosumme in Höhe von 10 % an.
Die Gesamtsumme für das Planungsangebot einschl. Umsatzsteuer,
Nebenkosten und Nachlass beläuft sich auf 81.426,95
€.
Das Büro 1 bietet diese
Planungsleistung unter Berücksichtigung der Honorarvorgaben wie folgt an:
1. Stufe 47.165,76 €
2. Stufe 29.594,20 €
Die Gesamtsumme für das Planungsangebot einschl. Umsatzsteuer und der
Nebenkosten von 5 % beläuft sich auf 95.911,57
€.
Nach der Auswertung der Honorarangebote erscheint das Angebot des
Planungsbüros Siller Landschaftsarchitekten BDLA als das wirtschaftlich
günstigste.
Es wird empfohlen, die Planungsleistungen für die Planung der
Freianlagen an das Büro Siller Landschaftsarchitekten BDLA zu den vorläufigen
Gesamtkosten von 81.426,95 € brutto
zu vergeben.