Beschlussempfehlung:
Seitens des Wahlprüfungsausschusses wird empfohlen, die Gültigkeit des Bürgerentscheides vom 17.06.2007 zu beschließen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat in seiner gestrigen Sitzung eine Vorprüfung des Ergebnisses des Bürgerentscheides gemäß § 39 GKWG in Verbindung mit § 66 GKWO vorgenommen. Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung sowie eine Fehlerhaftigkeit des Abstimmungsergebnisses konnten nicht festgestellt werden. Einwände nach § 38 GKWG seitens der Kommunalaufsicht und der Abstimmungsberechtigten gegen die Gültigkeit der Abstimmung lagen nicht vor.
Gemäß § 39 GKWO hat die Stadtvertretung über die Gültigkeit der Abstimmung zu beschließen.