Beschlussempfehlung:
Der Aufnahme von Herrn
Andreas Lo0renzen, Alkersum, in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 wird zugestimmt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Präsident
des Landgerichts Flensburg hat mit Schreiben vom 13.02.2023 gemäß § 36 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Verteilung der Anzahl der
vorzuschlagenden Personen auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirk Flensburg,
in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Gemeinden und Städte, vorgenommen.
Aufgrund der Zahlen des Statistikamtes Nord beträgt die Zahl der
vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen für die Gemeinde Alkersum 1 Person. Die Gemeinde hat die mitgeteilte
Gesamtzahl (mindestens) zu verdoppeln und der Vorschlagsliste zugrunde zu
legen, d.h. es sind (mindestens) zwei Personen vorzuschlagen.
Jede Gemeinde hat in
jedem fünften Jahr – 2023 für die Amtsperiode 2024 -2028 – eine Vorschlagsliste
für die Schöffinnen und Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht Flensburg als Vertreterin/
Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der
Amtsverwaltung für die Gemeinde Alkersum eingereichten Bewerbungen in
alphabetischer Reihenfolge und beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Daten
nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Eigenbewerbungen liegen nicht vor. Die Gemeinde
schlägt daher, wie bereits für die vorangegangene Wahlperiode, Herrn Andreas
Lorenzen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vor.
Bedenken, die einer Wahl entgegenstehen, bestehen
nicht. Der Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.
Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Alkersum
wird
Herr Andreas, Lorenzen, Alkersum
Für die Aufnahme der Vorgeschlagenen/ des
Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden
Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
der Gemeindevertretung, erforderlich.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
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