Sachdarstellung mit Begründung:
Jede Gemeinde hat in jedem fünften Jahr – 2023 für
die Amtsperiode 2024 -2028 – eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und
Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht
Flensburg als Vertreterin/ Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in
Strafsachen teilnehmen.
Die
Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der Amtsverwaltung für die Gemeinde Dunsum
eingereichten Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge und beinhaltet die
gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Eigenbewerbungen
sind nicht eingegangen. Die Gemeindeversammlung schlägt daher, wie bereits für
die Wahlperiode 2019 bis 2023, Herrn Jan Robert Hinrichsen, für die Aufnahme in
die Vorschlagsliste vor.
Bedenken,
die einer Wahl entgegenstehen, bestehen nicht. Der Vorgeschlagene erfüllt die
Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.
Vorgeschlagen
für das Schöffenamt der Gemeinde Dunsum wird
Herrn
Jan Robert Hinrichsen, Dunsum
Für
die Aufnahme der Vorgeschlagenen/ des Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist
die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindeversammlung, erforderlich.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
-/-