Sachdarstellung mit Begründung:
Der Präsident des Landgerichts Flensburg hat mit Schreiben vom
13.02.2023 gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Verteilung der
Anzahl der vorzuschlagenden Personen auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirk
Flensburg, in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Gemeinden und Städte,
vorgenommen. Aufgrund der Zahlen des Statistikamtes Nord beträgt die Zahl der
vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen für die Gemeinde Wittdün auf Amrum 1 Person.
Die Gemeinde hat die
mitgeteilte Gesamtzahl (mindestens) zu verdoppeln und der Vorschlagsliste
zugrunde zu legen, d.h. es sind (mindestens) zwei Personen vorzuschlagen.
Jede Gemeinde hat in jedem fünften Jahr – 2023 für
die Amtsperiode 2024 -2028 – eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und
Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht
Flensburg als Vertreterin/ Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in
Strafsachen teilnehmen.
Die
Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der Amtsverwaltung für die Gemeinde Wittdün
auf Amrum eingereichten Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge und
beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Die
eingereichten Bewerbungen werden als Tischvorlage dem Gremium zugänglich
gemacht.
Bedenken,
die einer Wahl entgegenstehen, bestehen nicht. Der Vorgeschlagene erfüllt die
Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.
Vorgeschlagen
für das Schöffenamt der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird
Herr
Gerald Schmiedecke, 25946 Wittdün auf Amrum
Für
die Aufnahme der Vorgeschlagenen/ des Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist
die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
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