Betreff
Bericht des Kommunalen Prüfungsamtes über die unvermutete überörtliche Prüfung der Finanzbuchhaltung vom 20.04.2023
Vorlage
Amt/000425
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Bericht des Kommunalen Prüfungsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Das Amt Föhr-Amrum wird damit beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an das Gemeindeprüfungsamt zu übersenden.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Kommunale Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat vom 09. März 2023 bis zum 14. März 2023 eine unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Amt Föhr-Amrum durchgeführt. Der vollständige Prüfungsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsbuchhaltung (Zimmer 010) des Amtes Föhr-Amrum in Wyk aus.

 

Es wurde darum gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:

 

  1. Die Bestellung eines Verantwortlichen für die Finanzbuchhaltung und eines Stellvertreters sind nachzuholen.
  2. Eine interne Zahlungsdifferenz in Verbindung mit der Gemeindekennziffer 19 – Landschaftszweckverband Föhr, ist zu bereinigen.
  3. Eine örtliche Kassenprüfung hat in den Jahren 2021 und 2022 nicht stattgefunden. Diese ist für das Jahr 2023 durchzuführen.
  4. In die Dienstanweisung der Finanzbuchhaltung ist die zuständige Person für die Prüfung der Zahlstellen, Einnahmekassen und Handvorschüsse aufzunehmen.
  5. Die örtlichen Prüfungen der Einnahmekassen und Handvorschüsse sind ebenfalls in 2023 durchzuführen.
  6. Die Abarbeitung der verwahrten Ein- und Auszahlungen ohne vorliegende Anordnung ist zügig vorzunehmen.
  7. Die Bestände und Fehlbestände auf den Verwahr- und Vorschusskonten sind zu bereinigen.
  8. Mahnintervalle sollen verkürzt werden, um nicht beglichene Forderungen zügiger in die Vollstreckung zu überführen.
  9. Die Dienstanweisung der Finanzbuchhaltung muss dahingehend angepasst werden, dass die tatsächlichen Verfahrensweisen beim Einlagern und Herausgeben von Verwahrgelassen dargestellt werden. Bisher unterscheiden sich hier Theorie und Praxis.

 

Seitens des Kommunalen Prüfungsamtes des Kreises Nordfriesland wird um Stellungnahme bis zum 31. Oktober 2023 gebeten.