Beschlussempfehlung:
Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung des Landschaftszweckverbands Föhr.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Mitglieder
der Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbands Föhr gelten nach § 5 Abs.
6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften für
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter entsprechend. Somit haben die
Mitglieder der Verbandsversammlung auch Anspruch auf Entschädigungen gemäß § 24
der Gemeindeordnung (GO). Die Entschädigungen sind durch den Zweckverband in
einer Satzung zu regeln.
Der Entwurf der
Entschädigungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die Satzung sieht unter anderem
vor, dass den Mitgliedern der Verbandsversammlung für die Teilnahme an
Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 € zusteht. Die Verbandsvorsteherin
bzw. der Verbandsvorsteher erhält zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe des
Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung (EntschVO), welcher 35,00 € beträgt.
Die
Entschädigungssatzung ist durch die Verbandsversammlung des
Landschaftszweckverbands Föhr zu beschließen.
Anlagen:
Entschädigungssatzung des Landschaftszweckverbands Föhr