Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigungssatzung des Landschaftszweckverbandes Föhr
Vorlage
LZV/000004
Art
Beschlussvorlage Landschaftszweckverband

Beschlussempfehlung:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung des Landschaftszweckverbands Föhr.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbands Föhr gelten nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter entsprechend. Somit haben die Mitglieder der Verbandsversammlung auch Anspruch auf Entschädigungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung (GO). Die Entschädigungen sind durch den Zweckverband in einer Satzung zu regeln.

 

Der Entwurf der Entschädigungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die Satzung sieht unter anderem vor, dass den Mitgliedern der Verbandsversammlung für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 € zusteht. Die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher erhält zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung (EntschVO), welcher 35,00 € beträgt. 

 

Die Entschädigungssatzung ist durch die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbands Föhr zu beschließen.

 

Anlagen:

 

Entschädigungssatzung des Landschaftszweckverbands Föhr