Betreff
Umsetzung des Badesicherheits-und Wasserrettungsgesetz – Technische Ausstattung der Wasserrettungseinheiten Amrum und Föhr
Vorlage
Amt/000427
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Beschaffung von zwei Amphibienfahrzeugen des Typs Argo Aurora 850 8x8 SX-R, 40 PS Responder zur technischen Ausstattung der Wasserungseinheiten in Höhe von 120.756,40 €.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“ wurde zum 01.01.2021 in „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Wasserrettung“ geändert und um den § 5 erweitert.

Demnach umfasst die Wasserrettung die Hilfeleistung bei Unfällen auf, in und an oberirdischen Gewässern durch Einheiten der Wasserrettung. Bei der Bildung von Wasserrettungseinheiten sind die Möglichkeiten der Kooperation auszuschöpfen, so z.B. Aufgabenübertragung durch Beschluss der Gemeindevertretung auf die Feuerwehr (§ 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz).

Das Land Schleswig-Holstein steuert zentral die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten. Das Land spricht die jeweilige Anerkennung als Wasserrettungseinheit für alle Ebenen in Schleswig-Holstein aus.

Die Kreise und kreisfreien Städte beantragen die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.

Die Ordnungsbehörde sondiert in enger Abstimmung mit der Amtswehrführung die Möglichkeiten zur Bildung von Wasserrettungseinheiten – diese Einheiten sollen gegliedert werden in eine schwimmerische sowie eine technische Einheit- für die Inseln Amrum und Föhr; auch unter Einbindung der DLRG zur Abdeckung der schwimmerischen Bedarfe.

In diesem Zusammenhang wurden bereits Anträge zur Anerkennung der Wasserrettungseinheiten Föhr und Amrum über die Kreisordnungsbehörde an das zuständige Innenministerium gerichtet. Das Land hat zur Unterstützung der für die Gefahrenabwehr zuständigen kommunalen Behörden im Jahr 2022 ein Förderprogramm aufgesetzt auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Landes Schl.-H. für die Wasserrettung in der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Aufgrund der besonderen Herausforderungen der Insellagen –gerade auch im Hinblick auf ihre touristische Destinationen- bezüglich der Rettung von Menschen aus Wasser- und Wattbereichen wurde seitens der Amtswehrführung die Beschaffung von zwei Amphibienfahrzeugen des Typs Argo Aurora 850 8x8 SX-R, 40 PS Responder forciert. Diese Fahrzeuge fallen unter den Regelungsgehalt der oben genannten Förderrichtlinie und sind somit zuwendungsfähig.

Gemäß Antrag der Amtsverwaltung vom 20.12.2022 wurde mit Bescheid vom 21.12.2022 eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 115.000 € für die Projektförderung bewilligt. Voraussetzung für eine fristgerechte und unbürokratische Auszahlung der Zuwendung war unter anderem das Einplanen und Ausweisen eines angemessenen Eigenanteils hinsichtlich der Abdeckung des gesamten Investitionsbedarfs (Planungsstand vom 26.10.2021: ca. 116.000 €).

Die Investitionskosten werden sich auf 120.756,40 € belaufen, so dass tatsächlich eine außerplanmäßige Aufwendung und Ausgabe in Höhe von 5.756,40 € im Amtshaushalt abgebildet werden muss.

Die gesamte Beschaffungsmaßnahme wird im Nachtragshaushalt des Amtes vollständig buchhalterisch erfasst. Das Anlagevermögen verbleibt bis zur endgültigen Bildung der Wasserrettungseinheiten im Vermögensbestand des Amtes.

 

Finanzierung:

 

115.000 € nicht rückzahlbare Zuwendung des Landes Schl.-H.

5.756,40 € Eigenanteil als außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung über den Amtshaushalt

 

Anlagen:

 

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