Betreff
Umsetzung und Umrüstung der Sirenenanlage 287 Oldsum, Toftum 227
Vorlage
Old/000188
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und genehmigt die Auftragserteilung.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der bisherige, auf Privatbesitz befindliche, Standort der Sirenenanlage 287 Oldsum, Toftum 227 steht für eine weitergehende Nutzung nicht mehr zur Verfügung und muss verlegt werden. Der neue Standort befindet sich zukünftig auf Gemeindegebiet am Rakmersstigh (Neubaugebiet).

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung soll zudem eine Umrüstung im Sinne einer Ersatzbeschaffung erfolgen. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach § 23 FAG (bis zu 70% auf die reinen Hardwarekosten). Zu diesem Zweck wurde ein aktuelles Angebot der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH eingeholt sowie ein Förderantrag beim Kreis Nordfriesland gestellt.

 

Das Auftragsvolumen wurde inhaltlich mit der Gemeinde sowie der Wehrführung abgestimmt und ist Gegenstand des nun vorliegenden Angebotes. Demnach soll das Vorhaben wie folgt realisiert werden:

Die Sirene am jetzigen Standort soll demontiert werden. Der Stromanschluss wird aufgehoben, die Schaltgeräte und die sichtbaren Leitungen demontiert. Für die Demontage der Mastanlage wird ein Telekran/ Teleskoplader benötigt. Dieser ist nicht im Angebot enthalten.

Der Mast wird dann im Rakmersstigh wieder montiert. Hierbei wird der vorhandene Drehstrommotor gegen eine elektrische Sirene vom Typ ECI 600-DT ausgetauscht. Die elektronische Sirene benötigt einen 230V-Wechselspannungsanschluss. Die Energieversorgung sollte gesichert sein. Andernfalls wäre ein Stromanschluss beim Netzversorger zu beantragen. In diesem Fall wäre zusätzlich zum Standschrank für die Schaltgeräte der Sirenenanlage eine Zähleranschlusssäule beim Stromversorger zu beauftragen. Diese Kosten sind als Eventualkosten nicht Bestandteil des regulären Angebotes; können aber im Bedarfsfalle mit beauftragt werden.

 

Sämtliche aus der Demontage wiederverwendbaren Anlagenteile werden beim Wiederaufbau berücksichtigt. Nichtwiederverwendbare oder im Rahmen der Umsetzung beschädigte Anlagenteile werden gesondert berechnet. Bei unvorhersehbarem Mehraufwand erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Material- und Lohnaufwand gegen Vorlage des Arbeitsberichts.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Bindung des Angebotes zum 23.07.2023 erlischt, wurde der Auftrag nach Rücksprache mit dem Bürgermeister am 20.07.2023 als Eilentscheidung erteilt.

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Maßnahme wird vollständig als überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung nach § 82 GO über den gemeindlichen Haushalt abgewickelt.