Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und
genehmigt die Auftragserteilung.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der bisherige, auf
Privatbesitz befindliche, Standort der Sirenenanlage 287 Oldsum, Toftum 227
steht für eine weitergehende Nutzung nicht mehr zur Verfügung und muss verlegt
werden. Der neue Standort befindet sich zukünftig auf Gemeindegebiet am
Rakmersstigh (Neubaugebiet).
Im Zusammenhang mit
der Umsetzung soll zudem eine Umrüstung im Sinne einer Ersatzbeschaffung
erfolgen. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach § 23 FAG (bis zu 70%
auf die reinen Hardwarekosten). Zu diesem Zweck wurde ein aktuelles Angebot der
Firma Hörmann Warnsysteme GmbH eingeholt sowie ein Förderantrag beim Kreis
Nordfriesland gestellt.
Das Auftragsvolumen
wurde inhaltlich mit der Gemeinde sowie der Wehrführung abgestimmt und ist
Gegenstand des nun vorliegenden Angebotes. Demnach soll das Vorhaben wie folgt
realisiert werden:
Die Sirene am
jetzigen Standort soll demontiert werden. Der Stromanschluss wird aufgehoben,
die Schaltgeräte und die sichtbaren Leitungen demontiert. Für die Demontage der
Mastanlage wird ein Telekran/ Teleskoplader benötigt. Dieser ist nicht im
Angebot enthalten.
Der Mast wird dann
im Rakmersstigh wieder montiert. Hierbei wird der vorhandene Drehstrommotor
gegen eine elektrische Sirene vom Typ ECI 600-DT ausgetauscht. Die
elektronische Sirene benötigt einen 230V-Wechselspannungsanschluss. Die
Energieversorgung sollte gesichert sein. Andernfalls wäre ein Stromanschluss
beim Netzversorger zu beantragen. In diesem Fall wäre zusätzlich zum
Standschrank für die Schaltgeräte der Sirenenanlage eine Zähleranschlusssäule
beim Stromversorger zu beauftragen. Diese Kosten sind als Eventualkosten nicht
Bestandteil des regulären Angebotes; können aber im Bedarfsfalle mit beauftragt
werden.
Sämtliche aus der
Demontage wiederverwendbaren Anlagenteile werden beim Wiederaufbau
berücksichtigt. Nichtwiederverwendbare oder im Rahmen der Umsetzung beschädigte
Anlagenteile werden gesondert berechnet. Bei unvorhersehbarem Mehraufwand
erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Material- und Lohnaufwand gegen
Vorlage des Arbeitsberichts.
Aufgrund der
Tatsache, dass die Bindung des Angebotes zum 23.07.2023 erlischt, wurde der
Auftrag nach Rücksprache mit dem Bürgermeister am 20.07.2023 als
Eilentscheidung erteilt.
Finanzierung:
Die Maßnahme wird
vollständig als überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung nach § 82 GO über den
gemeindlichen Haushalt abgewickelt.