Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5
Vorlage
Borg/000144/1
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der beigefügte Satzungsentwurf der Gemeinde Borgsum über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 wird aufgrund des § 16 Absatz 1 BauGB in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

Davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Es waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter nach § 22

Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der

Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 beschlossen (Vorlage Borg/000144).

Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

a.    Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung.

b.    Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung zur Steuerung von Dauer- und Ferienwohnungen und Regelung des Maßes der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Begrenzung der städtebaulichen Dichte in Orientierung an der Bestandsbebauung.

c.    Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung zur Erhaltung der Grünzäsur zwischen Ortskern und dem südöstlichen Ortsteil.

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des

Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet

werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen

Bebauungsplans entgegenstehen.

Finanzierung:

Anlagen:

 

-       Entwurf der Satzung der Gemeinde Borgsum über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5

-       Anlage 1 zur Satzung – Geltungsbereich der Veränderungssperre