Beschlussempfehlung:
- Der beigefügte Satzungsentwurf der Gemeinde Borgsum über eine
Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 5 wird aufgrund des § 16 Absatz 1 BauGB in der der Beschlussvorlage
als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
- Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Absatz 2 Satz 2
in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich
bekannt zu machen.
Gesetzliche Anzahl
der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
Davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Es waren keine /
folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter nach § 22
Gemeindeordnung
(GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat am 17.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5
beschlossen (Vorlage Borg/000144).
Dabei wurden
folgende Planungsziele festgelegt:
a. Ausweisung eines sonstigen
Sondergebietes „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ gem. § 11
Baunutzungsverordnung.
b. Vorbereitung der
verbindlichen Bauleitplanung zur Steuerung von Dauer- und Ferienwohnungen und
Regelung des Maßes der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Begrenzung der
städtebaulichen Dichte in Orientierung an der Bestandsbebauung.
c. Vorbereitung der
verbindlichen Bauleitplanung zur Erhaltung der Grünzäsur zwischen Ortskern und
dem südöstlichen Ortsteil.
Mit dem Erlass der
Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des
Zeitraums der
Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet
werden dürfen, die
den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen
Bebauungsplans entgegenstehen.
Finanzierung:
Anlagen:
- Entwurf der Satzung der Gemeinde Borgsum über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5
- Anlage 1 zur Satzung – Geltungsbereich der Veränderungssperre