Beschlussempfehlung:
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
- Der
am 13. Februar 2003 beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 für
das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße
und der Straße „am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich
des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im
Norden vom städtischen Grünstreifen wird in verschiedenen Punkten, wie in
dieser Vorlage sowie in der Anlage zur Vorlage Nr. 1387 beschrieben, geändert.
Weitere Anregungen und Bedenken werden gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 1387
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt.
- Der
geänderte Entwurf sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den
geänderten nun vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Entwürfe des geänderten Planes und der Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegungen zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist in der
Sitzung des Ausschusses am 03.089.2003 empfohlen worden und stand auf der
Tagesordnung der Stadtvertretung am 18.09.2003.
Am selben Tage fand eine Verwaltungsgerichtsverhandlung
statt bezüglich des Gebäudes Amselweg 12. Dabei ging es um den Abbruch des
Gebäudes und die Neubebauung des Flurstückes. Die Verhandlung endete mit einem
Vergleichsvorschlag des Gerichtes. Da über diesen Vergleichsvorschlag und seine
Auswirkungen für den Bebauungsplanentwurf eine Beratung im Fachausschuss
erforderlich ist, wurde der Punkt von der Tagesordnung der Stadtvertretung
abgesetzt.
Nach dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes werden die auf
den Flurstücken 191 und 117 vorhandenen Wohngebäude nicht abgerissen.
Stattdessen wird jeweils ein zusätzliches Wohngebäude ermöglicht. Beide neuen
Wohngebäude sollen eine Grundfläche von 150 m² nicht überschreiten.
Das Gebäude auf dem Flurstück 117 (Amselweg 12, Ostseite
des Amselweges / Ecke am Grünstreifen) soll eine Firsthöhe von höchstens 9 m
haben und eingeschossig sein; dabei soll das Dachgeschoss voll auszubauen sein
bis hin zu einem nutzbaren Spitzboden.
Das Gebäude auf dem Flurstück 197 (Westseite des
Amselweges / Ecke am Grünstreifen) soll eine Firsthöhe von höchstens 12 m haben
und zweigeschossig sein.
Die letzte genannte Bebauungsmöglichkeit für das
Flurstück 197 entspricht bereits jetzt den Festsetzungen des
Bebauungsplanentwurfes.
Hinsichtlich des Flurstücks 117 (Amselweg 12) ist jedoch
eine Erhöhung der überbaubaren Grundfläche nötig, die sich dann auch auf die
Bebauungsmöglichkeiten nördlich der Straße am Grünstreifen auswirkt. Ferner
wird die Baugrenzenfestlegung für das Grundstück Amselweg 12 neu geregelt. Der
bisherige Planentwurf ist in diesen Punkten geändert worden.
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Änderungen am
Planentwurf ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss erforderlich.