Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße "Am Charlottenheim", im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von derStrandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001387/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

  1. Der am 13. Februar 2003 beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße „am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen wird in verschiedenen Punkten, wie in dieser Vorlage sowie in der Anlage zur Vorlage Nr. 1387 beschrieben, geändert. Weitere Anregungen und Bedenken werden gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 1387 berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt.

  2. Der geänderte Entwurf sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den geänderten nun vorliegenden Fassungen gebilligt.

  3. Die Entwürfe des geänderten Planes und der Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegungen zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses am 03.089.2003 empfohlen worden und stand auf der Tagesordnung der Stadtvertretung am 18.09.2003.

 

Am selben Tage fand eine Verwaltungsgerichtsverhandlung statt bezüglich des Gebäudes Amselweg 12. Dabei ging es um den Abbruch des Gebäudes und die Neubebauung des Flurstückes. Die Verhandlung endete mit einem Vergleichsvorschlag des Gerichtes. Da über diesen Vergleichsvorschlag und seine Auswirkungen für den Bebauungsplanentwurf eine Beratung im Fachausschuss erforderlich ist, wurde der Punkt von der Tagesordnung der Stadtvertretung abgesetzt.

 

Nach dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes werden die auf den Flurstücken 191 und 117 vorhandenen Wohngebäude nicht abgerissen. Stattdessen wird jeweils ein zusätzliches Wohngebäude ermöglicht. Beide neuen Wohngebäude sollen eine Grundfläche von 150 m² nicht überschreiten.

 

Das Gebäude auf dem Flurstück 117 (Amselweg 12, Ostseite des Amselweges / Ecke am Grünstreifen) soll eine Firsthöhe von höchstens 9 m haben und eingeschossig sein; dabei soll das Dachgeschoss voll auszubauen sein bis hin zu einem nutzbaren Spitzboden.

 

Das Gebäude auf dem Flurstück 197 (Westseite des Amselweges / Ecke am Grünstreifen) soll eine Firsthöhe von höchstens 12 m haben und zweigeschossig sein.

 

Die letzte genannte Bebauungsmöglichkeit für das Flurstück 197 entspricht bereits jetzt den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes.

 

Hinsichtlich des Flurstücks 117 (Amselweg 12) ist jedoch eine Erhöhung der überbaubaren Grundfläche nötig, die sich dann auch auf die Bebauungsmöglichkeiten nördlich der Straße am Grünstreifen auswirkt. Ferner wird die Baugrenzenfestlegung für das Grundstück Amselweg 12 neu geregelt. Der bisherige Planentwurf ist in diesen Punkten geändert worden.

 

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Änderungen am Planentwurf ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.