Betreff
Sanierung Öömrang Skuul 2.+3. Bauabschnitt
Auftragsvergabe: Bodenbelagsarbeiten
Vorlage
Amt/000397/20
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte und da es sich um notwendige Arbeiten für die Erstellung des Gebäudes handelt, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten auf das vollständige Angebot des Bieters, Fußbodentechnik Matthiesen, Hauptstraße 7, 25779 Wiemerstedt, zur vorläufigen Auftragssumme von  89.811,09 brutto zu erteilen.

 

Aufgrund der erforderlichen, kurzfristigen Beauftragung damit der Bauablauf nicht unterbrochen wird, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags vergeben wird.

 

 

Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde für die Bodenbelagsarbeiten am 18.11.2022 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission lag kein Angebot vor.

Daraufhin wurde eine freihändige Vergabe am 24.01.2023 durchgeführt. Zur Submission lagen zwei Angebote vor. Es konnte jedoch kein Zuschlag erteilt werden, da sich im Laufe des Vergabeverfahrens eine Verschiebung der Ausführungsfristen ergeben hatte, so dass das Verfahren auf Grund der grundlegenden Änderung der Vergabeunterlagen aufgehoben werden musste.

 

 

Am 12.07.2023 wurde dieses freihändige Verfahren als drittes Verfahren zur Bindung eines Unternehmens im Bereich der Bodenbelagsarbeiten durchgeführt.

 

 

Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter (ungeprüfte Bruttosummen):

 

1. Fußbodentechnik Matthiesen                                                                   90.016,36 €
2. Bieter 2                                                                                                         98.588,53 €

 

Alle Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch eingegangen, vergabekonform signiert
und somit zu werten.

 

Fehlende Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 a bzw. § 16 (1) 4 VOB/A und § 15 (1) VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung abgefordert:

 

1. Fußbodentechnik Matthiesen                                       -> vollständig nachgereicht

 

nachgeforderte Unterlagen

Datum der

Nachforderung

Frist zur

Nachreichung

Eingangs-

datum

Unterlagen, die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 4 VOB/A

Formblatt 223

02.08.2023

09.08.2023

08.08.203

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

Hinweis: im Regelfall nicht in PQ enthalten

02.08.2023

09.08.2023

08.08.203

Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A

Formblatt 221/222 Preisermittlung Kalkulation über Endsumme

à Das eingereichte Formblatt weist eine Differenz zum Angebotspreis von 1.549,31 € auf

02.08.2023

09.08.2023

08.08.203

Bestätigung der Ausführungszeiten gem. Bauzeitenplan und Anlage 50

02.08.2023

09.08.2023

08.08.203

 

 

2.  Bieter 2                                                                        -> unvollständig nachgereicht

 

nachgeforderte Unterlagen

Datum der

Nachforderung

Frist zur

Nachreichung

Eingangs-

datum

Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A

Formblatt 214

02.08.2023

09.08.2023

fehlt

Formblatt 221/222 Preisermittlung Kalkulation über Endsumme

02.08.2023

09.08.2023

fehlt

Unterlagen, die ergänzend zum Angebot einzureichen sind § 16 4 VOB/A

Formblatt 223

02.08.2023

09.08.2023

07.08.2023

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

Hinweis: im Regelfall nicht in PQ enthalten

02.08.2023

09.08.2023

09.08.2023

Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A

Bestätigung der Ausführungszeiten gem. Bauzeitenplan und Anlage 50

02.08.2023

09.08.2023

09.08.2023



Das Angebot des Bieters 2 wäre aufgrund der fehlenden Erklärungen und Unterlagen entsprechend § 16 a VOB/A auszuschließen. Es wurde für Unterlagen und Erklärungen, die nicht mit dem Angebot abzugeben waren eine entsprechende Fristsetzung eingehalten.

 

 

Eignungsprüfung der Bieter nach § 16 b VOB/A 

 

1.   Fußbodentechnik Matthiesen

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde im Vorweg des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1.  Fußbodentechnik Matthiesen                                                                   89.811,09 €

 

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A

 

1.   Fußbodentechnik Matthiesen

 

Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab, dass ein Rechenfehler vorlag, welcher digital auf dem Angebot korrigiert wurde.
Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.

Prüfung Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch das Architekturbüro ppp mittels EDV.

Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis beeinflussen könnten.

 

Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.

In der Kalkulation sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage.
In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben  enthalten.

Der Verrechnungslohn mit 59,90 €/Std. entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 59,90 €/Std. für Facharbeiter und 34,50 €/Std. für Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.

 

Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.

Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

Im Rahmen der Angebotsprüfung wurde vom Bieter schriftlich und in einem Gespräch Aufklärung gem. § 15 1 VOB/A zur nachgereichten Aufgliederung der Einheitspreise Formblatt 223 verlangt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten Anlage festgehalten. Als Ergebnis der Aufklärung ist festzuhalten, dass das Angebot des Bieters in der Wertung verbleibt.

 

Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.

 

Allgemeine Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens oder Preisabsprachen erkennen.  Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder Manipulationsverdacht aufgefallen.

 

 

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1.  Fußbodentechnik Matthiesen                                                                   89.811,09 €

 

 

 

Wertung der Angebote nach § 16 d VOB/A

 

Bei der Gewichtung der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.

 

Unter Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlage ich vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters

                                     

                                      Fußbodentechnik Matthiesen
                                      Hauptstraße 7
                                      25779 Wiemerstedt

 

zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.

 

Auftragssumme:         89.811,09 € brutto (inkl. 19% MwSt.)

 

 

 


Kostenverfolgung:

In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. von 88.039,89 € brutto / 73.983,10 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.

 

Abweichung zur Kostenberechnung
vom 27.09.2021

bereitgestellte Mittel - brutto

88.039,89 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

89.811,09 €

Abweichung in %

2,00 %

Abweichung in Euro - brutto

1.771,20 €

 

Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) Stand 01.06.2022 für dieses Gewerk beträgt 84.578,66 € brutto / 71.074,50 € netto.

 

Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis) (brutto)
vom 01.06.2022

bereitgestellte Mittel - brutto

84.578,66 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

89.811,09 €

Abweichung in %

6,20 %

Abweichung in Euro - brutto

5.232,43 €

 

 

Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk, angepasst an den aktuellen Baupreisindex (Stand 06.07.2023) beträgt 96.292,96 € brutto / 80.918,45 € netto

 

Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis)
- angepasst an den aktuellen Baupreisindex (brutto)
vom 06.07.2023

geschätzte Vergabesumme - brutto

96.292,96 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

89.811,09 €

Abweichung in %

-6,70 %

Abweichung in Euro - brutto

-6.481,87 €

 

Die Kostensteigerung i.H.v. 8.253,07 € brutto / 6.935,35 € netto zwischen bereitgestellten Mitteln und Schätz-LV ist durch Preissteigerungen seit dem Zeitpunkt der Kostenberechnung begründet.

 

 

Beim Angebot der Fa. Fußbodentechnik Matthiesen ergeben sich Minderkosten i.H.v. 6.481,87 € brutto / 5.446,95 € netto gegenüber dem vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis vom 06.07.2023).
Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von ca. 6,7 %.

 

Im Vergleich der Einzelpreise zu anderen derzeit laufenden Projekten sind die Preise, als wirtschaftlich zu bezeichnen. Der Gesamtpreis des Bieters ist auskömmlich, die Preise sind angemessen. Bezogen auf den gesamten Leistungsinhalt bildet die Angebotslage aller Bieter die derzeit immer noch unsichere Marktlage ab. Der Konflikt in der Ukraine, seit Mitte Februar 2022 und die aufkommende Energiekrise, sorgt durch gestörte Lieferketten für starke Verunsicherung bei den Bietern und verursacht ebenfalls stark schwankende Preisangaben.

 

Gemäß aktuellem Bauzeitenplan müssen die Bodenbelagsarbeiten in der 51.KW 2023 beginnen.

Da das vorherige Verfahren kein zielführendes Ergebnis gebracht hat und die Beauftragung zeitig erfolgen sollte, um den bereits angepassten Fertigstellungstermin zu halten, bleibt keine Zeit für ein erneutes Verfahren.