Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a - Teilbereich 2
Vorlage
Wri/000136/5
Art
Beschlussvorlage Wrixum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Wrixum – Teilbereich 2.

 

2.    Der Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrixum hat in der Sitzung am 23.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde gefasst.

 

Am 17.02.2022 hat die Gemeinde Wrixum eine Erweiterung des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a um den Teilbereich 2 beschlossen.

 

Zur Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung hat die Gemeindevertretung Wrixum durch Beschluss in ihrer Sitzung am 17.02.2022 den Erlass einer Veränderungssperre über den Teilbereich 2 des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Diese trat nach Ihrer Bekanntmachung am 22.05.2022 für eine Dauer von 2 Jahren in Kraft.

 

Da das Aufstellungsverfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Wrixum voraussichtlich nicht bis zum Auslaufen der Veränderungssperre am 22.05.2024 abgeschlossen sein wird, soll die Dauer der Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert werden.

 

Anlagen:

 

-       1_Veränderungssperre_Wrixum BP3a_4Ä_Teilbereich 2_VSP_Satzung_Verlängerung