Beschlussempfehlung:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Sanierung des Bohlenweges von
der Vogelkoje zum Quermarkenfeuer auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters
Cornelius Hinrichs, Nei Stich 6, 25946 Norddorf zu festen Einheitspreisen und
zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den
Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen auf das Nebenangebot 1 zu 595.332,12
€
Der Auftrag wird durch die Amrum Touristik
AöR, Inselstraße 14, 25946 Wittdün erteilt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erneuerung des vorhandenen Bohlenweges zwischen der Vogelkoje und dem Quermarkenfeuer auf einer Länge von ca.1275 m.
Die Konstruktion des Bohlenweges besteht im Bereich der Gründungs- und Traghölzer aus Eichenspaltpfählen. Diese werden als Paare im Abstand von ca. 0,90 m alle 2,0 m eingeschlagen. Die Konstruktionshölzer für den Aufbau des Bohlenweges bestehen aus sibirischer Lärche als ungehobeltes Bauholz für Holzbauteile gem. DIN 4074 Teil 1. Der Verbau erfolgt zimmermannsmäßig nach den Regeln der Technik.
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Die Leistungen zu den oben aufgeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A § 3 (2) und den haushaltsrechtlichen Vorschriften für den Abbruch und den Neubau beschränkt über das Vergabeportal BI-Medien ausgeschrieben. Zur Abgabe eines Angebotes wurden 6 fachkundige Firmen für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten aufgefordert. Zum Submissionstermin am 21.09.2023, 14:30 Uhr wurde fristgerecht 1 Angebot für den Abbruch und den Neubau eingereicht und zur Eröffnung zugelassen.
Abbruch, Neubau, Zimmerer-
und Holzbauarbeiten
Das Angebot ist rechtzeitig eingegangen und
war ordnungsgemäß verschlossen.
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege
des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Die rechnerische, technische und
wirtschaftliche Prüfung der Angebote.
Bieter 1 Cornelius Hinrichs
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab einen
Rechenfehler in der Aufsummierung.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Firma Hinrichs hat ein Nebenangebot 1 in der
Ausführung 1,48 m Bohlenbreite , statt der geforderten 1,50 m angeboten.
Das Nebenangebot 1 kann auf Grund der
Reduzierung der Bohlenbeläge von 1,50 m auf 1,48 m mit den angebotenen
Holzquerschnitten als von der Nutzung und Konstruktion als gleichwertig
bezeichnet werden.
Hier würden die Gesamtkosten von 644.146,33 € brutto auf Kosten um 48.814,21
€ auf 595.332,12 € reduziert
werden.
Die eingereichte und nachgerechnete Angebotsendsumme des wirtschaftlichsten Bieters sind nachfolgend zu entnehmen.
Die nachfolgend dargestellten Angebotsendsummen sind Brutto-Summen.
Hauptangebot:
Nebenangebot:
Bei der Beurteilung der Preise sind keine
Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den
verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe
von rd. 581.000 € brutto geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel sind von der
Amrum Touristik Nebel, der Gemeinde Nebel und der Amrum Touristik Norddorf der
Gemeinde Norddorf anteilig im Wirtschaftsplan bereit zu stellen.