Betreff
Sanierung des Bohlenweg von der Vogelkoje zum Quermarkenfeuer in Nebel und Norddorf
Vorlage
Nord/000175
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Sanierung des Bohlenweges von der Vogelkoje zum Quermarkenfeuer auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Cornelius Hinrichs, Nei Stich 6, 25946 Norddorf zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen auf das Nebenangebot 1 zu 595.332,12 €

 

Der Auftrag wird durch die Amrum Touristik AöR, Inselstraße 14, 25946 Wittdün erteilt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erneuerung des vorhandenen Bohlenweges zwischen der Vogelkoje und dem Quermarkenfeuer auf einer Länge von ca.1275 m.

 

Die Konstruktion des Bohlenweges besteht im Bereich der Gründungs- und Traghölzer aus Eichenspaltpfählen. Diese werden als Paare im Abstand von ca. 0,90 m alle 2,0 m eingeschlagen. Die Konstruktionshölzer für den Aufbau des Bohlenweges bestehen aus sibirischer Lärche als ungehobeltes Bauholz für Holzbauteile gem. DIN 4074 Teil 1. Der Verbau erfolgt zimmermannsmäßig nach den Regeln der Technik.

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Die Leistungen zu den oben aufgeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A § 3 (2) und den haushaltsrechtlichen Vorschriften für den Abbruch und den Neubau beschränkt über das Vergabeportal BI-Medien ausgeschrieben. Zur Abgabe eines Angebotes wurden 6 fachkundige Firmen für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten aufgefordert. Zum Submissionstermin am 21.09.2023, 14:30 Uhr wurde fristgerecht 1 Angebot für den Abbruch und den Neubau eingereicht und zur Eröffnung zugelassen.

 

 

 

Abbruch, Neubau, Zimmerer- und Holzbauarbeiten

 

Das Angebot ist rechtzeitig eingegangen und war ordnungsgemäß verschlossen.

 

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote.

 

Bieter 1 Cornelius Hinrichs

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab einen Rechenfehler in der Aufsummierung.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

Firma Hinrichs hat ein Nebenangebot 1 in der Ausführung 1,48 m Bohlenbreite , statt der geforderten 1,50 m angeboten.

 

Das Nebenangebot 1 kann auf Grund der Reduzierung der Bohlenbeläge von 1,50 m auf 1,48 m mit den angebotenen Holzquerschnitten als von der Nutzung und Konstruktion als gleichwertig bezeichnet werden.

Hier würden die Gesamtkosten von 644.146,33 € brutto auf Kosten um 48.814,21 €  auf 595.332,12 € reduziert werden.

 

Die eingereichte und nachgerechnete Angebotsendsumme des wirtschaftlichsten Bieters sind nachfolgend zu entnehmen.

 

 

Die nachfolgend dargestellten Angebotsendsummen sind Brutto-Summen.

Hauptangebot:

 

 

Nebenangebot:

 

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

 

 

Kostenverfolgung

Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe von rd. 581.000 € brutto geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel sind von der Amrum Touristik Nebel, der Gemeinde Nebel und der Amrum Touristik Norddorf der Gemeinde Norddorf anteilig im Wirtschaftsplan bereit zu stellen.