Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss beschließt
als Anteilseigner der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH (WFG
NF) eine einmalige Einzahlung in Höhe des 9fachen der Beteiligung am
Stammkapital in 2023 vorzunehmen. Die WFG wird angewiesen, diese Einzahlung in
die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
erfolgsneutral einzustellen.
Der Amtsdirektor wird für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH angewiesen, der Erhöhung des jährlichen Zuschusses der kommunalen Gesellschafter von 0,60 €/Einwohner auf 1,20 €/Einwohner ab dem Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die WFG NF wurde im Jahr 2001
mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet. Die Gesellschafterkommunen
(außer Kreis) verpflichten sich seitdem, die Arbeit der WFG NF durch einen
jährlichen Zuschuss berechnet nach der Einwohnerzahl zu bezuschussen. Dieser
Zuschuss betrug bei Gründung 0,77 €/Einwohner, wurde 2009 auf 0,50 €/Einwohner
gesenkt und beträgt seit 2020 0,60 €/Einwohner (bei 10764 Einwohnern = 6.458,40
€/Jahr). Daneben trägt der Kreis Nordfriesland zur Finanzierung bei. Seit
Gründung der Gesellschaft hat der Kreis seine Zuschüsse auf mehr als 1,1 Mio. €
pro Jahr mehr als verdreifacht. Auch die Banken (Nospa, VR Nord und VR
Westküste) beteiligen sich im Rahmen des Sponsorings an der Finanzierung der
Gesellschaft.
Die WFG hat seit ihrer Gründung
eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten durchgeführt, die der kommunalen
Gemeinschaft zu Gute kommen (u.a. Gründungsberatung, Konversionsmanagement,
Kampagne Moin Lieblingsland, Fördermittelberatung für Unternehmen, INTERREG-Projekte
etc.).
Pro Jahr werden bis zu 1,0 Mio.
€ Fördergelder der EU, des Bundes und des Landes generiert und fließen in die
Maßnahmen und Projekte der Wirtschaftsförderung des Kreises Nordfriesland ein.
Um die überwiegend über
Fördermittel finanzierten Maßnahmen und Projekte abzusichern, insbesondere die
im Regelfall erst nachlaufenden Fördergelder vorzufinanzieren, benötigt die WFG
NF eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Neben den Stammkapital sind daher
in der Vergangenheit entsprechende Rücklagen aufgebaut worden. Aufgrund von
Einmaleffekten im Jahr 2022 sowie der allgemeinen Preissteigerung sind diese
Rücklagen nahezu aufgezehrt.
Um die WFG NF wieder mit einem
angemessenen Eigenkapital auszustatten, ist eine einmalige Zuführung von Finanzierungsmitteln
in Höhe von 225.000 € notwendig (Empfehlung Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat).
Diese Mittel sind erfolgsneutral in einer Kapitalrücklage auszuweisen und
stehen damit zur Absicherung der Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von
Förderprojekten zur Verfügung. Diese Einmalzahlung soll von den Gesellschaftern
anteilig ihrer Beteiligung an der WFG NF erfolgen.
Das Amt ist mit 500 € am Stammkapital beteiligt. Die einmalige Einzahlung in Höhe des 9fachen
der Beteiligung am Stammkapital beträgt somit 4.500,00 €
Darüber hinaus sind aufgrund
der allgemein gestiegenen Kosten laufend höhere Finanzierungsmittel (Zuschüsse)
der Gesellschafter notwendig. Der Kreis Nordfriesland dynamisiert seine
Grundfinanzierung um jährlich 1,5 %. Auch mit den Banken ist eine Erhöhung des
Sponsorings um rd. 50 % erfolgreich verhandelt worden. Um die laufende
Finanzierung auf alle Gesellschafter zu verteilen, wird vorgeschlagen, den
Zuschuss der Gesellschafterkommunen ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 1,20
€/Einwohner zu erhöhen (bei 10764 Einwohnern = 12.916,80 €/Jahr).
Die wirtschaftliche Situation
sowie die Notwendigkeit der Finanzierungsmittel ist den Gesellschafterkommunen
am 04.07.2023 erläutert worden.
Weitere Einzelheiten sind dem Tätigkeitsbericht der WFG NF vom März 2023 entnehmen.