Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Neubau Süderstraße 6 - 8, ehemals Friesenstube und Friesenjung“, hier: Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag
Vorlage
Stadt/002436/4
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Dem als Entwurf vorgelegten Durchführungsvertrag (s. Anlage) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Neubau Süderstraße 6 - 8, ehemals Friesenstube und Friesenjung“ wird vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2021 wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 beschlossen.

 

Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach § 12 Abs. 1 BauGB grundsätzlich, dass die Vorhabenträgerin oder der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung in einer bestimmten Frist sowie zur gänzlichen oder teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag verpflichtet.

 

Der Durchführungsvertrag muss vor Satzungsbeschluss abgeschlossen werden, d. h. er muss zumindest vorher durch den Vorhabenträger unterschrieben worden sein (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 liegt nun zur Beratung vor.

 

 

Anlagen:

 

1)    Entwurf des Durchführungsvertrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Neubau Süderstraße 6 - 8, ehemals Friesenstube und Friesenjung“ der Stadt Wyk auf Föhr vom 18.10.2023

2)    Lageplan zum Durchführungsvertrag vom 16.04.2021

3)    Übersichtsplan - Route zur Baustelle vom 09.08.2023