Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Norddorf auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 8.130.716,89 EUR
Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 107.500,11 EUR.
Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 107.500,11 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Anteil der liquiden Mittel an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021 257.940,80 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 258.779,94 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Norddorf auf Amrum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Norddorf auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß
§ 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des
Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an
§ 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 258.779,94 EUR sollen in
der nächsten Sitzung von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw.
auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und
außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 420.066,32 EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.495.900,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.607.398,96 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 111.498,96 EUR überschritten.