Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 413.700 EUR (Vj. -369.000 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2022:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.596 Mio.
EUR |
1.676 Mio.
EUR |
+6 % |
+5 % |
+4 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
223 Mio. EUR |
233 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
158,9 Mio.
EUR |
165,2 Mio.
EUR |
+3 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
+2 % |
+7 % |
+3 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 136.500 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 44.700 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2024 (in
EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+60.000 |
Anpassung |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
+11.000 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich 2024 |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+35.000 |
Aktualisierung der Satzung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
-29.700 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich 2024 |
41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentliche Sonderrechnungen |
+100.300 |
Förderung zum Quartierskonzept
und zum energ. Sanierungsmanager |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land |
-44.000 |
Förderung zum energetischen
Quartierskonzept, Umbuchung auf 41460000 |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
-42.500 |
In 2023: 40.000 € für Verteilerschrank
und Neuverlegung von Kabel im Waaster Jügem |
52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
-29.500 |
Anpassung der Energiekosten und Senkung der Mittel für neue
Verkehrsschilder |
53150000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen |
+95.100 |
Verlustausgleich an den Kurbetrieb Utersum |
537210000 Kreisumlage |
+23.900 |
Differenzierte Kreisumlage |
53722000 Amtsumlage |
+13.600 |
Amtsumlage 51,02 % |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+65.700 |
Kosten energ. Quartierskonzept und Sanierungsmanager |
55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+15.800 |
Geplante zusätzliche Zinsen aufgrund neuer Kreditaufnahme |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem
Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 1.407.500 in 2024 ausgewiesen.
Zusätzlich werden EUR 6.000 für den Erwerb von zwei Anteilen an der
Wohnungsbau- genossenschaft Föhr-Amrum eG eingeplant.
Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr werden
für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (LF 10) im Haushalt 2024
Mittel in Höhe von EUR 325.000 zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsmittel
wurden bereits im Haushaltsjahr 2020 erstmals veranschlagt, jedoch, aufgrund
der Verzögerung der Auslieferung, im letzten Jahr zunächst in Abgang gebracht.
Von der Gemeinde
Dunsum erhält die Gemeinde Utersum für das gemeinsame Feuerwehrfahrzeug einen
Zuschuss in Höhe von EUR 36.900. Ebenso wird mit einem Zuschuss in Höhe von EUR
64.000 aus der Feuerschutzsteuer geplant.
Da das Fahrzeug
jedoch erst frühestens 2024 geliefert werden kann, werden im Haushalt 2023
keine Mittel hierfür eingeplant und im nächsten Jahr neu angesetzt.
Für eine neue Sirene
in der Gemeinde werden EUR 10.000 eingeplant.
Für die
Anschaffung von neuen Meldeempfängern für die Freiwillige Feuerwehr wird ein
Betrag in Höhe von EUR 2.500 angesetzt.
Ebenso werden
zusätzlich EUR 500 für kleinere Ausgaben eingeplant.
Im Produkt 538110 Kläranlage /
Abwasserbeseitigung (SW) wurden im Haushalt 2022 EUR 500.000 für die
Erweiterung des Betriebsgebäudes eingeplant. Für die Maßnahme war eine
Kreditaufnahme in voller Höhe vorgesehen, welche von der Kommunalaufsicht
genehmigt worden ist.
Aus der geplanten
Erweiterung des Betriebsgebäudes wurde in 2023 ein Teilabbruch und Neubau. Bereits
im letzten Jahr wurden für den Haushalt 2024 zusätzlich EUR 400.000 eingeplant.
Aufgrund von
Verzögerungen wurde die Maßnahme noch nicht umgesetzt und im Haushalt 2024
komplett neu veranschlagt sowie die Mittel aus den Vorjahren in Abgang
gebracht.
Damit plant die
Gemeinde Utersum EUR 900.000 für den Teilabbruch und Neubau des
Betriebsgebäudes der Kläranlage ein.
Die Maßnahme soll
in voller Höhe per Kredit finanziert werden.
Weiterhin stehen
für kleinere Investitionen EUR 1.500 im Haushalt.
Die Herstellung
der Kanalanschlüsse im Produkt 538130
Kanalnetz ist mit EUR 8.000 vorgesehen. Diese Kosten werden in gleicher
Höhe von den Anschlussteilnehmern erstattet.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze wurden für die Sanierung des Boowen
Taarep ebenfalls Mittel i. H. v. gesamt EUR 350.000 angesetzt. Da sich die Maßnahme
auf zwei Jahre erstreckt, wurden die Mittel auf die Jahre 2023 und 2024
verteilt. Im Haushaltsplan 2023 wurden EUR 200.000 und für 2024 werden nun EUR
150.000 angesetzt. Der Restbetrag aus 2023 wird nach 2024 übertragen.
Für die Maßnahme
der Straße „Teewelken“ werden für das Haushaltsjahr 2025 EUR 70.000 vorgemerkt.
Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung
werden Mittel in Höhe von EUR 10.000 für die Anschaffung von drei neuen
Straßenlaternen eingeplant.
Die Gemeinde plant
somit eine gesamt Kreditaufnahme von EUR 900.000.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 02. November 2023
auf rd. 1.038.228,40 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln i. H. v. -775.900 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR