Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 906.300 EUR (Vj. Jahresverlust 590.600 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2022:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.596 Mio.
EUR |
1.676 Mio.
EUR |
+6 % |
+5 % |
+4 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
223 Mio. EUR |
233 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
158,9 Mio.
EUR |
165,2 Mio.
EUR |
+3 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
+2 % |
+7 % |
+3 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 52.200 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 315.400 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2024 (in
EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+250.000 |
Anpassung Vorjahre |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
+11.100 |
Laut Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+9.000 |
Anpassung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+20.700 |
Laut Finanzausgleich (Vgl. Kto.
53711000), keine Verrechnung mehr |
41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentl.
Sonderrechnungen |
+54.000 |
Förderung Sanierungsmanagement |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+11.600 |
Erneuerung Rasenborde |
52610000 Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände |
+10.100 |
Kleidung Feuerwehr |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+52.700 |
Ergibt sich aus dem Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+266.600 |
Laut Finanzausgleich (Vgl. Kto. 41110000), keine
Verrechnung mehr |
53721000 Kreisumlage |
+95.600 |
Laut Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+124.300 |
Amtsumlage 51,02 % |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+20.900 |
Kosten Sanierungsmanagement |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeiten Gemeinden (GV) |
+17.500 |
Wohngemeindeanteil und Defizitausgleich KiGa |
54570000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit private Unternehmen |
+5.300 |
Dienstleistungsentgelt |
55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+72.800 |
Prognostizierte Zinsen für eventuelle Kreditaufnahme |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem
Gesamtvolumen für das Haushaltsjahr 2024 von 3.040.500 EUR ausgewiesen. Hinzu kommen 6.000 EUR für den eventuellen
Erwerb von Anteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG.
Im Produkt
126010 Gemeindefeuerwehr werden für die Anschaffung von Lungenautomaten,
Tablets und Meldeempfängern 9.000 EUR eingeplant.
Im Produkt
511004 Gewerbegebiet Alkersum werden
für den Kauf und die Erschließung eines Grundstücks zur Erweiterung der
aktuellen Gewerbegebiets Mittel in Höhe von 2.905.000 EUR eingeplant. Die
Gemeinde plant die Fläche nach der Erschließung und Umwandlung in ein
Gewerbegebiet zu verkaufen und zu vererbpachten. Dadurch sollen die
Investitionskosten wieder erwirtschaftet werden.
Da die Gemeinde im Jahr 2024 allerdings
noch ohne Einnahmen durch Veräußerungen, aufgrund der Dauer der
Erschließungsphase, plant, soll ein Kredit in voller Höhe eingeplant werden.
Dieser soll nur aufgenommen werden, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass
der Gemeinde zu vermeiden.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege
und Plätze werden für die Sanierung eines Gehweges im Ort 15.000 EUR
eingeplant.
Die Ecke „Gabelung Nieblumweg Reitweg“ soll neu gestaltet werden. Dafür
soll ein Steinmetz eine Steinsäule errichten. Dafür werden 10.000 EUR
eingeplant.
Weiter wurden 2023 im selben Produkt im Zuge des Radwegekonzepts 35.000
EUR für Arbeiten an der Fahrradstraße Alkersum-Nieblum eingeplant. Für die
Fahrradstraße wurden zusätzlich Fördermittel in Höhe von 22.000 EUR
angesetzt.
Da die Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde, werden die Mittel nach 2024
übertragen.
Im Produkt 575003 Tourismus, Kur-
und Fremdenverkehr sind für die Anschaffung kleinerer Investitionen in der
Gemeinde 500 EUR eingeplant.
Die folgenden Investitionen werden jeweils auf die Produkte 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr und 541001 Straßen, Wege und Plätze aufgeteilt.
Für den Bauhof ist die Anschaffung einer Heckenschere mit Akku für 1.000 EUR
eingeplant.
Weiter ist für den Erwerb eines Radladers inklusive Geräte ein Betrag in
Höhe von 100.000 EUR im Haushalt veranschlagt.
Die Gemeinde plant eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.905.000 EUR.
Die restlichen Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde
beglichen
Die Liquidität der Gemeinde Alkersum beläuft sich zum 07.11.2023 auf 678.923,78 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. -1.055.300 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR