Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Alkersum
Vorlage
Alk/000174
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 906.300 EUR (Vj. Jahresverlust 590.600 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2022:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.596 Mio. EUR

1.676 Mio. EUR

+6 %

+5 %

+4 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

223 Mio. EUR

233 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+1 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

158,9 Mio. EUR

165,2 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+2 %

+7 %

+3 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 52.200 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 315.400 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2024

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+250.000

Anpassung Vorjahre

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+11.100

Laut Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

+9.000

Anpassung

41110000 Schlüsselzuweisungen

+20.700

Laut Finanzausgleich (Vgl. Kto. 53711000), keine Verrechnung mehr

41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentl. Sonderrechnungen

+54.000

Förderung Sanierungsmanagement

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+11.600

Erneuerung Rasenborde

52610000 Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

+10.100

Kleidung Feuerwehr

53410000 Gewerbesteuerumlage

+52.700

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+266.600

Laut Finanzausgleich (Vgl. Kto. 41110000), keine Verrechnung mehr

53721000 Kreisumlage

+95.600

Laut Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+124.300

Amtsumlage 51,02 %

54310000 Geschäftsaufwendungen

+20.900

Kosten Sanierungsmanagement

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeiten Gemeinden (GV)

+17.500

Wohngemeindeanteil und Defizitausgleich KiGa

54570000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit private Unternehmen

+5.300

Dienstleistungsentgelt

55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

+72.800

Prognostizierte Zinsen für eventuelle Kreditaufnahme

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen für das Haushaltsjahr 2024 von 3.040.500 EUR ausgewiesen. Hinzu kommen 6.000 EUR für den eventuellen Erwerb von Anteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr werden für die Anschaffung von Lungenautomaten, Tablets und Meldeempfängern 9.000 EUR eingeplant.

 

Im Produkt 511004 Gewerbegebiet Alkersum werden für den Kauf und die Erschließung eines Grundstücks zur Erweiterung der aktuellen Gewerbegebiets Mittel in Höhe von 2.905.000 EUR eingeplant. Die Gemeinde plant die Fläche nach der Erschließung und Umwandlung in ein Gewerbegebiet zu verkaufen und zu vererbpachten. Dadurch sollen die Investitionskosten wieder erwirtschaftet werden.

Da die Gemeinde im Jahr 2024 allerdings noch ohne Einnahmen durch Veräußerungen, aufgrund der Dauer der Erschließungsphase, plant, soll ein Kredit in voller Höhe eingeplant werden. Dieser soll nur aufgenommen werden, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass der Gemeinde zu vermeiden.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze werden für die Sanierung eines Gehweges im Ort 15.000 EUR eingeplant.

 

Die Ecke „Gabelung Nieblumweg Reitweg“ soll neu gestaltet werden. Dafür soll ein Steinmetz eine Steinsäule errichten. Dafür werden 10.000 EUR eingeplant.

 

Weiter wurden 2023 im selben Produkt im Zuge des Radwegekonzepts 35.000 EUR für Arbeiten an der Fahrradstraße Alkersum-Nieblum eingeplant. Für die Fahrradstraße wurden zusätzlich Fördermittel in Höhe von 22.000 EUR angesetzt. 

Da die Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde, werden die Mittel nach 2024 übertragen.

 

Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr sind für die Anschaffung kleinerer Investitionen in der Gemeinde 500 EUR eingeplant.

 

Die folgenden Investitionen werden jeweils auf die Produkte 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr und 541001 Straßen, Wege und Plätze aufgeteilt.

Für den Bauhof ist die Anschaffung  einer Heckenschere mit Akku für 1.000 EUR eingeplant.

Weiter ist für den Erwerb eines Radladers inklusive Geräte ein Betrag in Höhe von 100.000 EUR im Haushalt veranschlagt.

 

Die Gemeinde plant eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.905.000 EUR.

 

Die restlichen Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen

 

Die Liquidität der Gemeinde Alkersum beläuft sich zum 07.11.2023 auf 678.923,78 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -1.055.300 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR