Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der
Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsverordnung - EigVO) für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 97
der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird die vorliegende
Zusammenfassung nach § 12 Abs.1 und 2 EigVO und der Wirtschaftsplan des
Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr für das
Geschäftsjahr 2024 ist als Anlage beigefügt.
Im Erfolgsplan
sind Einnahmen in Höhe von 7.333.800 € und Ausgaben von 7.313.583€ vorgesehen.
Das Geschäftsjahr 2024 kann mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 20.217 €
abgeschlossen werden.
Im Vermögensplan
sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.784.060 € vorgesehen. Die wesentlichen
Kosten sind für den Abschluss der Baumaßnahme Mittelbrücke eingeplant.
Weiterhin sind als größere Investitionen für die Einrichtung der
Strandkorbhalle am Laglumsweg ein Regalsystem inkl. Paletten sowie einen
Stapler und eine PV-Anlage vorgesehen. Die Erneuerung der Dalben im Fährhafen
und der Ausbau des Verwaltungsgebäudes sind ebenfalls mit eingeplant. Ferner
sind Mittel für die notwendige Anschaffungen von Geräten erforderlich.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme
in der Höhe von 5.038.060 € erforderlich. Darin ist eine kurzeitige
Zwischenfinanzierung für den Neubau der Mittelbrück bis zur Auszahlung des
bewilligten Förderbetrages in Höhe von 3.908.060€ enthalten.
Anlagen: