Betreff
Übernahme der Kosten für extern vergebene Bauleitplanverfahren der Gemeinden durch das Amt Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000440
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss beschließt, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 das Amt Föhr-Amrum die Kosten für extern vergebene Bauleitplanverfahren der amtsangehörigen Gemeinden trägt. Im Haushalt 2024 werden hierfür Mittel in Höhe von 550.000 € bereitgestellt.      

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Bau- und Planungsamt ist für die Bauleitplanung der amtsangehörigen Gemeinden zuständig. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann jedoch nur ein Teil der gemeindlichen Bauleitplanverfahren durch eigenes Personal bearbeitet werden. Im Fall der übrigen Verfahren erfolgt die externe Vergabe an Fachbüros.

 

Übernimmt das Bau- und Planungsamt für eine Gemeinde ein Bauleitplanverfahren, werden die erbrachten Planungsleistungen der Gemeinde nicht gesondert in Rechnung gestellt. Kosten für Bauleitplanverfahren, die ein externes Fachbüro bearbeitet, tragen die Gemeinden hingegen bislang selbst.

 

Diese Praxis stellt jedoch eine Ungleichbehandlung der Gemeinden dar. Das Amt Föhr-Amrum wurde daher von der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland darauf hingewiesen, dass die durch die externe Bearbeitung von Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten dem Amt Föhr-Amrum und nicht den Gemeinden zuzuordnen seien.

 

Die Kosten für extern vergebene Bauleitplanverfahren der Gemeinden sollen deshalb ab dem Haushaltsjahr 2024 durch das Amt Föhr-Amrum getragen werden. Basierend auf den Abstimmungen zwischen Gemeinden und Bau- und Planungsamt hinsichtlich der im Jahr 2024 durchzuführenden Verfahren mit höchster Priorität (Priorität 1) wurden Kosten in Höhe von 1,1 Mio. Euro ermittelt. Die Kosten sollen auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verteilt werden. In den Amtshaushalt 2024 wurden daraufhin Mittel in Höhe von 550.000 € eingestellt.