Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Oldsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.835.918,08 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss
beläuft sich auf 179.035,22 EUR.
Der Jahresüberschuss wird zur
Minderung von vorgetragenen Jahresfehbeträgen verwendet.
Der Anteil
an liquiden Mitteln der Gemeinde an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021 975.641,26 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 106.614,28 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oldsum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Oldsum ausweislich
des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91
GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Der Lagebericht ist
dem Jahresabschluss beigefügt
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 106.614,28 EUR sollen in der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 284.306,20
EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.113.800,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.151.464,21 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 37.667,21 EUR überschritten.