Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000198
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 375.800 EUR (Vj. -387.800 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2022:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.596 Mio. EUR

1.676 Mio. EUR

+6

+5

+4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

223 Mio. EUR

233 Mio. EUR

+3

+2

+1

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

158,9 Mio. EUR

165,2 Mio. EUR

+3

+2

+2

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+2

+7

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 112.200 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 11.600 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2024

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+20.000

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+35.000

Gestiegener Bodenrichtwert

41110000 Schlüsselzuweisungen

-20.000

Gemäß Finanzausgleich

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

-15.700

Wirtschaftswege 30.000 € weniger

52610000 Dienst- und Schutzkleidung

+37.000

Dienstkleidung Feuerwehr

53721000 Kreisumlage

+10.700

Höhere Finanzkraft der Gemeinde

53722000 Amtsumlage

+12.800

Amtsumlage 51,02% gem. Finanzkraft

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 29.600 € ausgewiesen.

 

Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr: Für eventuelle Anschaffungen der Feuerwehr sind 1.000 € eingeplant.

 

Produkt 531001 Elektrizitätsversorgung: Für eine neue Zählersäule sowie den dazugehörigen Netzanschluss stehen 6.000 € zur Verfügung.

 

Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze: Für den Neubau eines Radweges waren in vorherigen Haushalten 200.000 € eingeplant. Die die Maßnahme nicht umgesetzt werden konnte, werden die Mittel nach 2024 übertragen.

Weiter soll im Zuge des erstellten Radverkehrskonzeptes ein weiterer Radweg entstehen. Die Kosten belaufen sich hier ebenfalls auf 200.000 €, wobei die Maßnahme mit 125.000 € gefördert wird. Die Mittel werden ebenfalls übertragen.

Für die Neubeschaffung von 17 Bäumen, stehen insgesamt 12.000 € im Haushalt.

 

Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze und Produkt 575003 Fremdenverkehr:

Hier stehen insgesamt 1.600 € für den Kauf von neuen Sitzgarnituren zur Verfügung. Die Mittel teilen sich zu 66% auf den Bereich Fremdenverkehr und zu 34% auf den Bereich der Straßen, Wege und Plätze auf.

 

Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft: Für den Erwerb von 2 Anteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft, sind 6.000 € eingeplant.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 02.01.2024 auf 267.761,29 EUR

 

In dem Finanzplan (Zeile 44) ist ein Finanzmittelsaldo i.H.v.  -327.600 € ausgewiesen.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine  Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden.

Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR