Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Borgsum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.650.771,54 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 152.729,83
EUR.
Der Jahresüberschuss wird zu 114.076,71 € der Allgemeine
Rücklage und zu 38.653,12 € der Ergebnisrücklage zugeführt.
Der Anteil
an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021 695.670,12 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs.
5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 98.499,59 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Borgsum mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 98.499,59 EUR soll von der
Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf
Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 264.192,48 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 714.200,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 755.359,65 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 41.159,65 EUR überschritten.