Beschlussempfehlung:
Der
Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Wyk auf Föhr wird
vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 74.797.026,43 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 3.347.880,82 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in Höhe von 2.517.203,62 EUR der Allgemeinen Rücklage und in Höhe
von 830.677,20 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Anteil
an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021
11.274.704,13
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG i. V .m. § 91 GO wird der
Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.588.873,09
EUR
werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2021 der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.588.873,09 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen
von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 7.286.616,11 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen
(17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 13.068.353,54
EUR. Dem gegenüber steht das IST
mit 13.612.838,87 EUR. In dem IST
sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 544.485,33 EUR überschritten.