Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Alkersum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.270.455,40 EUR in der Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehbetrag
beläuft sich auf 72.651,43 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 72.651,43 EUR aus der
Ergebnisrücklage entnommen.
Der Anteil
an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021 555.007,07 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 127.611,88 EUR
werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Alkersum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Alkersum mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Der Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 127.611,88 EUR sollen in der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu
buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen von 64.823,65 EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.075.493,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.136.630,04 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 61.137,04 EUR überschritten.