Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“,
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
Witt/000135/2
Art
Beschlussvorlage Wittdün
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Über die während der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge entschieden.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (sowie nach § 86 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“ für das Gebiet „südlich der Inselstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.    Die Begründung wird gebilligt.

4.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Bereich des Campingplatzes an der Inselstraße gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ dargestellt. Der Bereich wird jedoch seit langem nicht mehr nur als Zeltplatz sondern als Campingplatz mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen genutzt. Vor dem Hintergrund geplanter Umbaumaßnahmen sollen die Bestandsgebäude durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“ erfolgt die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“.

 

Nachdem die Gemeinde in ihrer Sitzung am 14.11.2023 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst hat, ist die förmliche Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesammelt und ausgewertet.

 

Nun liegt der vom Planungsbüro Evers und Partner erarbeitete endgültige Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 12 zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Anlagen:

 

  1. Abwägungstabelle
  2. Planzeichnung
  3. Begründung
  4. Zusammenfassende Erklärung