Betreff
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Insel Amrum“ der Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum, hier: Abschließender Beschluss
Vorlage
Witt/000136/2
Art
Beschlussvorlage Wittdün
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Die während der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (Anlage 1 zu dieser Vorlage) beschlossen.

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, das Ergebnis der Beschlussfassung mitzuteilen.

3.    Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

5.    Der Amtsdirektor wird beauftragt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Bereich des Campingplatzes an der Inselstraße in der Gemeinde Wittdün auf Amrum gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ dargestellt. Der Bereich wird jedoch seit langem nicht mehr nur als Zeltplatz, sondern als Campingplatz mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen genutzt. Vor dem Hintergrund geplanter Umbaumaßnahmen sollen die Bestandsgebäude durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Parallel zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ stellt die Gemeinde Wittdün auf Amrum den Bebauungsplan Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“ auf.

 

Nachdem die Gemeinde in ihrer Sitzung am 14.11.2023 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst hat, ist die förmliche Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesammelt und ausgewertet.

 

Nun liegt der vom Planungsbüro Evers und Partner erarbeitete endgültige Entwurf für 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans „Insel Amrum“ zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Anlagen:

 

  1. Abwägungstabelle
  2. Planzeichnung
  3. Begründung
  4. Zusammenfassende Erklärung