Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Nebel
Vorlage
Neb/000211
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nebel stellt für das Haushaltsjahr 2024 einen Haushaltsplan nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes auf.

 

Einwohnerzahlen:

 

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Nebel steigt von 976 auf 984 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2023. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

Amtsumlage:

 

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

 

Die Gemeinde Nebel hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 9,30 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2024 mithin 934.800 EUR bei einem Umlagesatz von 51,02 %.

 

Kreisumlage:

 

Die Kreisumlage wird als differenzierte Kreisumlage erhoben. Die Prozentsätze der

Umlagegrundlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

-       33,45 % von der Steuerkraftmesszahl

-       22,70 % von den Gemeindeschlüsselzuweisungen abzüglich der Zahlungen in die Finanzausgleichsumlage

 

Der Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2024 geht für das Haushaltsjahr von einem Gewerbesteuerumlagesatz in Höhe von 35 % aus.

 

Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 25.900 EUR (Vj. Jahresverlust von 380.600 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2022:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.596 Mio. EUR

1.676 Mio. EUR

+6 %

+5 %

+4 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

223 Mio. EUR

233 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+1 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

158,9 Mio. EUR

165,2 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+2 %

+7 %

+3 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 179.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Im Folgenden sind die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 354.700 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt und beziehen sich auf die Plandaten):

 

 

Sachkonto

2024

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+50.000

Anpassung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

-16.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

+60.000

Anstieg aufgrund neuer Bemessungsgrundlage noch aus 2023

41110000 Schlüsselzuweisungen

+82.500

Laut Finanzausgleich, keine Verrechnung  mehr mit  Kto. 53711

41320000 Allgemeine Zuweisungen Gemeinden (GV)

+9.200

Anpassung an die Zentralitätsmittel

41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentl. Sonderrechnung

+118.500

Förderung Quartierskonzept und energ. Quartierskonzept

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land

-60.700

Ehemals Förderung energetisches Quartierskonzept, nun unter 4146

 

 

 

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+53.500

50.000 EUR für Ertüchtigung auf Grundlage der hydraulischen Kanalsanierung

53130000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zweckverbände

+13.200

Zuschuss Forstbetriebsverband, aus Zentralitätsmitteln

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

+22.400

Zuschuss Öömrang Ferian und Kirchenmusikerstelle, beides aus den Zentralitätsmitteln

53711000 Finanzausgleichsumlage

+46.600

Laut Finanzausgleich, keine Verrechnung mehr mit Kto. 4111

53722000 Amtsumlage

+4.100

Gemäß Finanzkraft

53730000 Allgemeine Umlage Zweckverbände

-38.300

Zweckverbandsumlage

54310000 Geschäftsaufwendungen

-40.700

B-Plan: -105.000 EUR (laufen nun über Amt)

Quartierkonzept und energ. Sanierungsmanager: +64.200 EUR

54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung

-10.000

u.a. Umweltbericht, läuft nun über Amt

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV)

-160.000

Auszahlungskonto Zentralitätsmittel, ab 2024 Auszahlung nicht mehr über ein Konto und ehemals Kostenerstattung an die AT (nun 5456)

54560000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentliche Sonderrechnung

+38.400

Kostenerstattung an die AT (ehemals 5452),  Miete Katastrophenschutz (aus den Zentralitätsmitteln)

55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

+9.700

Zusätzlicher Zinsaufwand für eingeplanten Kredit in 2024

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Ergänzender Hinweis aufgrund des Bürgerbegehrens „Haus des Gastes“:

 

Die Gemeinde Nebel ist die alleinige Trägerin des Eigenbetriebes „AmrumTouristik Nebel“. Dadurch verpflichtet diese sich jeglichen Jahresverlust des Eigenbetriebes mit Haushaltsmitteln auszugleichen. Ein möglicher Verlustausgleich wird im Haushalt der Gemeinde auf dem Aufwandskonto 53150000 abgebildet.

Durch diese Verknüpfung mit der AmrumTouristik Nebel hat der Ausgang des Bürgerbegehrens über die Zukunft des Haus der Gastes ebenfalls direkte Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Diese weist dabei auf die Möglichkeit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes im Laufe des Jahres hin, um diesen an die einhergehende wirtschaftliche Auswirkung des Entscheids anzupassen. 

 

Zweckverbandsumlage: Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum:

 

Der Zweckverband fasst alle Produkte zusammen, die bis 2014 im Amtshaushalt dargestellt und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese Produkte werden seit dem Haushaltsjahr 2015 an den Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage in Höhe von 366.114,03 EUR.

 

 

 

 

37,78 %

Produkt

Bezeichnung

gem. Betrag

Betrag Nebel

412001

Mobiler Pflegedienst /

Pflegestation

48.100,00

18.173,27

365001

Kindergarten

287.092,00

108.469,89

365001

Wohngemeindeanteile

335.000,00

126.570,62

126010

Feuerwehr

198.300,00

74.922,25

366010

Jugendzentrum Amrum

32.500,00

12.279,24

272001

Büchereiwesen / Medienetat

9.800,00

3.702,66

111002

Verwaltungskosten

1.400,00

528,95

Umlagefinanzierte AfA

56.818,05

21.467,15

 

 

Zweckverbandsumlage

969.010,05

366.114,03

 

 

Zentralörtliches System / Zentralitätsmittel:

 

Folgende übergemeindliche Aufgaben werden und wurden u.a. von der Gemeinde Nebel wahrgenommen:

-       Vorhaltung der Infrastruktur des Amtes, Kita, Schule, JUZ, usw.

-       Zentraler Schulungsraum der Feuerwehren auf Amrum

-       Zur Verfügung Stellung von Grundstücken (Rettungswache, Sportplatz, JUZ, Hubschrauberlandeplatz, Friedhöfe usw.)

-       Vorhaltung eines Gewerbegebiet

-       Straße bei der Schule

-       Pflegestation

-       Strandhalle (Disko)

-       Sportanlagen

-       Bücherei

-       Übernahme der Bürgschaft des Amrumer Schützenvereins (10.063,44 € am 06.02.2012 an die Nospa)

-       Öl-Lager Steenodde

-       Anleger Steenodde

-       Kläranlage (VB)

-       Wasserwerk (VB)

-       Vogelkoje und Eisenzeitliches Haus

-       Polizei

-       Post

-       Kurpark

-       Diverse Parkplätze

-       Museen

 

Weiterhin legt die Gemeinde jährlich bei ihrer Haushaltsberatung Maßnahmen fest, die finanziell gefördert werden.

 

Die Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben werden voraussichtlich

229.700 € betragen.

 

Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben

 

 

 

 

Nr.

Maßnahme

Betrag

Produktsachkonto

 

 

 

 

1

Kindergarten Amrum

10.200,00 €

365001.54520000

2

Mobiler Pflegedienst/Pflegestation

24.000,00 €

412001.54520000

3

Nordfriesland Stipendium

14.000,00 €

242001.54520000

4

Katastrophenschutzhalle

  9.000,00 €

128012.54560000

5

Kauf Grundstück zur Erweiterung Gewerbegebiet

50.000,00 €

111010.029-11103

6

Zuschuss Forstbetriebsverband

13.000,00 €

555001.53130000

7

Kirchenmusikerstelle

16.000,00 €

281001.53180000

8

Heide- und Dünenpflege

  6.000,00 €

555001.52210000

9

Siel Norddorf, Wittdün

10.000,00 €

541001.52210000

10

Erbbauzins Derichs

  2.500,00 €

111010.54570000

11

JUZ

  8.200,00 €

366010.53220000

12

Öömrang Ferian

10.000,00 €

281001.53180000

13

Mehrkosten Sanghughwai

34.200,00 €

538530.090-54107

14

JUZ WC

12.600,00 €

366010.19910010

15

Buhnenmaterial

10.000,00 €

552001.52210000

 

 

 

 

 

Gesamt:

 229.700,00 €

 

 

Zuweisung 2024:

 229.700,00 €

 

 

Differenz:

        0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

Die Gemeinde Nebel hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2024 Investitionen in Höhe von 225.800 EUR aufgenommen. Die zu übertragenen Mittel aus 2023 belaufen sich auf 763.000 EUR.

 

Im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurden im Haushalt 2023 für Planungskosten einer DLRG Unterkunft 15.000 EUR angesetzt. Diese werden im Haushaltsjahr 2024 auf das Produkt 126020 Gemeindefeuerwehr umgebucht, da der Anbau in einer Baumaßnahme mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses entstehen soll. Dafür werden zusätzliche Planungskosten von 45.000 EUR angesetzt.

 

Für den Kauf einer Heidefläche wurde im Haushalt 2023 ein Betrag von 15.000 EUR im Haushaltsplan angesetzt. Die Mittel werden nach 2024 übertragen und zusätzlich Mehrkosten in Höhe von 10.000 EUR dafür eingeplant.

 

Für die zukünftige Erweiterung des Gewerbegebiets soll ein Grundstück gekauft werden. Dafür plant die Gemeinde 50.000 EUR im Haushaltsplan 2024 ein.

 

Im Produkt 366010 Jugendzentrum Amrum wird ein Zuschuss von 12.600 EUR zur Sanierung der WC-Anlagen des JUZ eingeplant. Die Mittel stammen aus den Zentralitätsmitteln.

 

Im Produkt 531001 Elektrizitätsversorgung werden für die Errichtung einer neuen Ladesäule im Ort 8.000 EUR veranschlagt.

 

Im Produkt 538530 Kanalnetz (RW) wurde im Haushaltsplan 2023 ein Betrag von 1.055.000 EUR für die Maßnahme „Sanierung RW-Kanal und Straße Sanghughwai“ angesetzt. Für die Finanzierung soll ein Kredit i. H. v. 1.030.000 EUR aufgenommen werden. Dieser wurde mit Schreiben vom 30.11.2023 von der Kommunalaufsicht in voller Höhe genehmigt. Im Genehmigungsschreiben wurde hingewiesen eine Anpassung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer zu prüfen. Der genehmigte Kreditbetrag wird nach 2024 übertragen.

Im Haushalt wird der Kredit unter der Prognose eingeplant, dass dieser am Ende des Jahres aufgenommen werden soll. Entsprechend werden die Tilgung und Zinsen im Haushalt 2024 veranschlagt.

In 2023 wurden bislang Mittel in Höhe von 327.000 EUR für die Maßnahme ausgegeben. Der restliche Betrag von 728.000 EUR wird nach 2024 übertragen und zusätzliche Mehrkosten von 34.200 EUR dafür eingeplant. Die Mehrkosten sollen aus den Zentralitätsmitteln finanziert werden.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze wurde für den Kauf eines Weges ein Betrag von 5.000 EUR im Haushaltsplan 2023 angesetzt. Die Mittel werden in das Jahr 2024 übertragen.

 

Auf dem Vorplatz der St. Clemens Kirche in der Gemeinde soll ein neuer Zaun errichtet werden. Dafür werden im Haushaltsplan 10.000 EUR eingeplant.

 

Bei dem Parkplatz an der Mole in Steenodde soll künftig ein Kiosk betrieben werden. Dafür übernimmt die Gemeinde die Erschließungskosten der Fläche. Für einen Anschlusskasten werden im Haushaltsplan 2.000 EUR veranschlagt.

 

Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung werden für die Fortführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde 45.000 EUR eingeplant.

 

Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft werden für den Erwerb von drei Geschäftsanteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG 9.000 EUR eingeplant.

 

Weitere Investitionen sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.

 

Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2024 nicht eingeplant.

 

 

Zusammenfassung:

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung) einschließlich der Abschreibungen aus.

 

2024 beläuft sich das Jahresergebnis auf ein Minus von 25.900 EUR. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 206.400 EUR enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 2.857.500 EUR und die Auszahlungen auf 2.718.800 EUR. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Plus von 138.700 EUR.

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeiten weist ein Minus i. H. v. 204.600 EUR aus.

 

Die Liquidität der Gemeinde Nebel beläuft sich zum 16.01.2024 auf 1.290.758,89 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -104.900 EUR ausgewiesen.