Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nebel
stellt für das Haushaltsjahr 2024 einen Haushaltsplan nach dem Modell des NKR
(Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes auf.
Einwohnerzahlen:
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Nebel steigt von 976 auf 984 nach dem
Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2023. Die Zahl der
Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls
entsprechend verändert haben.
Amtsumlage:
Die
zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird
durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.
Die
Gemeinde Nebel hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen, d.h.
ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 9,30 % am Gesamtbedarf. Der
Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2024 mithin 934.800 EUR
bei einem Umlagesatz von 51,02 %.
Kreisumlage:
Die Kreisumlage
wird als differenzierte Kreisumlage erhoben. Die Prozentsätze der
Umlagegrundlagen
werden wie folgt festgesetzt:
-
33,45 % von der Steuerkraftmesszahl
-
22,70 % von den Gemeindeschlüsselzuweisungen
abzüglich der Zahlungen in die Finanzausgleichsumlage
Der
Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2024 geht für das Haushaltsjahr
von einem Gewerbesteuerumlagesatz in
Höhe von 35 % aus.
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan
des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit
einem Jahresverlust in Höhe von 25.900 EUR (Vj. Jahresverlust von 380.600
EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis
2022:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
(Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass
des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum
Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die
Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von
Mai 2023.
Die Entwicklung
gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.596 Mio. EUR |
1.676 Mio. EUR |
+6 % |
+5 % |
+4 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
223 Mio. EUR |
233 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
158,9 Mio. EUR |
165,2 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl liegt nicht vor |
Gesamtzahl liegt nicht vor |
+2 % |
+7 % |
+3 % |
Durch örtliche
Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen
werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd.
179.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die
Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw.
erwirtschaftet.
Im
Folgenden sind die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:
Der Haushaltsplan
des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im
Vergleich zum Vorjahr um 354.700 EUR besser ab.
Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen
(Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt und beziehen sich auf die
Plandaten):
Sachkonto |
2024 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+50.000 |
Anpassung |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
-16.100 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+60.000 |
Anstieg aufgrund neuer
Bemessungsgrundlage noch aus 2023 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+82.500 |
Laut Finanzausgleich, keine
Verrechnung mehr mit Kto. 53711 |
41320000 Allgemeine Zuweisungen Gemeinden (GV) |
+9.200 |
Anpassung an die Zentralitätsmittel
|
41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke sonstige öffentl. Sonderrechnung |
+118.500 |
Förderung Quartierskonzept
und energ. Quartierskonzept |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land |
-60.700 |
Ehemals Förderung
energetisches Quartierskonzept, nun unter 4146 |
|
|
|
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+53.500 |
50.000 EUR für Ertüchtigung
auf Grundlage der hydraulischen Kanalsanierung |
53130000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zweckverbände |
+13.200 |
Zuschuss
Forstbetriebsverband, aus Zentralitätsmitteln |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+22.400 |
Zuschuss Öömrang Ferian und
Kirchenmusikerstelle, beides aus den Zentralitätsmitteln |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+46.600 |
Laut Finanzausgleich, keine
Verrechnung mehr mit Kto. 4111 |
53722000 Amtsumlage |
+4.100 |
Gemäß Finanzkraft |
53730000 Allgemeine Umlage Zweckverbände |
-38.300 |
Zweckverbandsumlage |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
-40.700 |
B-Plan: -105.000 EUR (laufen
nun über Amt) Quartierkonzept und energ.
Sanierungsmanager: +64.200 EUR |
54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung |
-10.000 |
u.a. Umweltbericht, läuft
nun über Amt |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV) |
-160.000 |
Auszahlungskonto
Zentralitätsmittel, ab 2024 Auszahlung nicht mehr über ein Konto und ehemals
Kostenerstattung an die AT (nun 5456) |
54560000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentliche Sonderrechnung |
+38.400 |
Kostenerstattung an die AT
(ehemals 5452), Miete
Katastrophenschutz (aus den Zentralitätsmitteln) |
55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+9.700 |
Zusätzlicher Zinsaufwand für
eingeplanten Kredit in 2024 |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des
Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre,
bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
Ergänzender Hinweis aufgrund des
Bürgerbegehrens „Haus des Gastes“:
Die Gemeinde Nebel
ist die alleinige Trägerin des Eigenbetriebes „AmrumTouristik Nebel“. Dadurch
verpflichtet diese sich jeglichen Jahresverlust des Eigenbetriebes mit
Haushaltsmitteln auszugleichen. Ein möglicher Verlustausgleich wird im Haushalt
der Gemeinde auf dem Aufwandskonto 53150000 abgebildet.
Durch diese Verknüpfung mit der AmrumTouristik
Nebel hat der Ausgang des Bürgerbegehrens über die Zukunft des Haus der Gastes
ebenfalls direkte Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Diese weist dabei
auf die Möglichkeit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes im Laufe des
Jahres hin, um diesen an die einhergehende wirtschaftliche Auswirkung des Entscheids
anzupassen.
Zweckverbandsumlage: Zweckverband Sicherheit und
Soziales auf Amrum:
Der
Zweckverband fasst alle Produkte zusammen, die bis 2014 im Amtshaushalt
dargestellt und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet
wurden. Diese Produkte werden seit dem Haushaltsjahr 2015 an den Zweckverband
Sicherheit und Soziales auf Amrum erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband
erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage in Höhe von 366.114,03 EUR.
|
|
|
37,78 % |
Produkt |
Bezeichnung |
gem. Betrag |
Betrag Nebel |
412001 |
Mobiler Pflegedienst / Pflegestation |
48.100,00 |
18.173,27 |
365001 |
Kindergarten |
287.092,00 |
108.469,89 |
365001 |
Wohngemeindeanteile |
335.000,00 |
126.570,62 |
126010 |
Feuerwehr |
198.300,00 |
74.922,25 |
366010 |
Jugendzentrum Amrum |
32.500,00 |
12.279,24 |
272001 |
Büchereiwesen / Medienetat |
9.800,00 |
3.702,66 |
111002 |
Verwaltungskosten |
1.400,00 |
528,95 |
Umlagefinanzierte AfA |
56.818,05 |
21.467,15 |
|
|
|||
|
Zweckverbandsumlage |
969.010,05 |
366.114,03 |
Zentralörtliches
System / Zentralitätsmittel:
Folgende
übergemeindliche Aufgaben werden und wurden u.a. von der Gemeinde Nebel wahrgenommen:
- Vorhaltung
der Infrastruktur des Amtes, Kita, Schule, JUZ, usw.
- Zentraler
Schulungsraum der Feuerwehren auf Amrum
- Zur
Verfügung Stellung von Grundstücken (Rettungswache, Sportplatz, JUZ, Hubschrauberlandeplatz,
Friedhöfe usw.)
- Vorhaltung
eines Gewerbegebiet
- Straße
bei der Schule
- Pflegestation
- Strandhalle
(Disko)
- Sportanlagen
- Bücherei
- Übernahme
der Bürgschaft des Amrumer Schützenvereins (10.063,44 € am 06.02.2012 an die
Nospa)
- Öl-Lager
Steenodde
- Anleger
Steenodde
- Kläranlage
(VB)
- Wasserwerk
(VB)
- Vogelkoje
und Eisenzeitliches Haus
- Polizei
- Post
- Kurpark
- Diverse
Parkplätze
- Museen
Weiterhin
legt die Gemeinde jährlich bei ihrer Haushaltsberatung Maßnahmen fest, die
finanziell gefördert werden.
Die Schlüsselzuweisungen für
übergemeindliche Aufgaben werden voraussichtlich
229.700 € betragen.
Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben |
|||
|
|
|
|
Nr. |
Maßnahme |
Betrag |
Produktsachkonto |
|
|
|
|
1 |
Kindergarten Amrum |
10.200,00 € |
365001.54520000 |
2 |
Mobiler Pflegedienst/Pflegestation |
24.000,00 € |
412001.54520000 |
3 |
Nordfriesland Stipendium |
14.000,00 € |
242001.54520000 |
4 |
Katastrophenschutzhalle |
9.000,00 € |
128012.54560000 |
5 |
Kauf Grundstück zur Erweiterung Gewerbegebiet |
50.000,00 € |
111010.029-11103 |
6 |
Zuschuss Forstbetriebsverband |
13.000,00 € |
555001.53130000 |
7 |
Kirchenmusikerstelle |
16.000,00 € |
281001.53180000 |
8 |
Heide- und Dünenpflege |
6.000,00 € |
555001.52210000 |
9 |
Siel Norddorf, Wittdün |
10.000,00 € |
541001.52210000 |
10 |
Erbbauzins Derichs |
2.500,00 € |
111010.54570000 |
11 |
JUZ |
8.200,00 € |
366010.53220000 |
12 |
Öömrang Ferian |
10.000,00 € |
281001.53180000 |
13 |
Mehrkosten Sanghughwai |
34.200,00 € |
538530.090-54107 |
14 |
JUZ WC |
12.600,00 € |
366010.19910010 |
15 |
Buhnenmaterial |
10.000,00 € |
552001.52210000 |
|
|
|
|
|
Gesamt: |
229.700,00 € |
|
|
Zuweisung
2024: |
229.700,00 € |
|
|
Differenz: |
0,00 € |
|
|
|
|
|
Finanzhaushalt:
Die
Gemeinde Nebel hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2024 Investitionen in
Höhe von 225.800 EUR aufgenommen. Die zu übertragenen Mittel aus 2023 belaufen
sich auf 763.000 EUR.
Im
Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
wurden im Haushalt 2023 für Planungskosten einer DLRG Unterkunft 15.000 EUR angesetzt.
Diese werden im Haushaltsjahr 2024 auf das Produkt
126020 Gemeindefeuerwehr umgebucht, da der Anbau in einer Baumaßnahme mit
der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses entstehen soll. Dafür werden zusätzliche
Planungskosten von 45.000 EUR angesetzt.
Für
den Kauf einer Heidefläche wurde im Haushalt 2023 ein Betrag von 15.000 EUR im
Haushaltsplan angesetzt. Die Mittel werden nach 2024 übertragen und zusätzlich
Mehrkosten in Höhe von 10.000 EUR dafür eingeplant.
Für
die zukünftige Erweiterung des Gewerbegebiets soll ein Grundstück gekauft
werden. Dafür plant die Gemeinde 50.000 EUR im Haushaltsplan 2024 ein.
Im
Produkt 366010 Jugendzentrum Amrum wird
ein Zuschuss von 12.600 EUR zur Sanierung der WC-Anlagen des JUZ eingeplant.
Die Mittel stammen aus den Zentralitätsmitteln.
Im
Produkt 531001 Elektrizitätsversorgung werden
für die Errichtung einer neuen Ladesäule im Ort 8.000 EUR veranschlagt.
Im
Produkt 538530 Kanalnetz (RW) wurde
im Haushaltsplan 2023 ein Betrag von 1.055.000 EUR für die Maßnahme
„Sanierung RW-Kanal und Straße Sanghughwai“ angesetzt. Für die Finanzierung
soll ein Kredit i. H. v. 1.030.000 EUR aufgenommen werden. Dieser wurde
mit Schreiben vom 30.11.2023 von der Kommunalaufsicht in voller Höhe genehmigt.
Im Genehmigungsschreiben wurde hingewiesen eine Anpassung der Hebesätze von
Grund- und Gewerbesteuer zu prüfen. Der genehmigte Kreditbetrag wird nach 2024
übertragen.
Im
Haushalt wird der Kredit unter der Prognose eingeplant, dass dieser am Ende des
Jahres aufgenommen werden soll. Entsprechend werden die Tilgung und Zinsen im
Haushalt 2024 veranschlagt.
In
2023 wurden bislang Mittel in Höhe von 327.000 EUR für die Maßnahme ausgegeben.
Der restliche Betrag von 728.000 EUR wird nach 2024 übertragen und zusätzliche
Mehrkosten von 34.200 EUR dafür eingeplant. Die Mehrkosten sollen aus den
Zentralitätsmitteln finanziert werden.
Im
Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze
wurde für den Kauf eines Weges ein Betrag von 5.000 EUR im Haushaltsplan 2023
angesetzt. Die Mittel werden in das Jahr 2024 übertragen.
Auf
dem Vorplatz der St. Clemens Kirche in der Gemeinde soll ein neuer Zaun
errichtet werden. Dafür werden im Haushaltsplan 10.000 EUR eingeplant.
Bei
dem Parkplatz an der Mole in Steenodde soll künftig ein Kiosk betrieben werden.
Dafür übernimmt die Gemeinde die Erschließungskosten der Fläche. Für einen
Anschlusskasten werden im Haushaltsplan 2.000 EUR veranschlagt.
Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung
werden für die Fortführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der
Gemeinde 45.000 EUR eingeplant.
Im Produkt 612001 Übrige
Finanzwirtschaft werden für den Erwerb von drei Geschäftsanteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft
Föhr-Amrum eG 9.000 EUR eingeplant.
Weitere
Investitionen sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.
Eine
Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2024 nicht eingeplant.
Zusammenfassung:
Der Ergebnishaushalt weist
alle Erträge und Aufwendungen (lfd.
Verwaltung) einschließlich der Abschreibungen
aus.
2024 beläuft sich das Jahresergebnis
auf ein Minus von 25.900 EUR. Darin
sind Abschreibungen in Höhe von 206.400 EUR
enthalten.
Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 2.857.500
EUR und die Auszahlungen auf 2.718.800 EUR. Der Saldo aus den beiden
Posten beläuft sich auf ein Plus von 138.700
EUR.
Der Saldo aus Investitionstätigkeiten weist ein Minus i. H. v. 204.600
EUR aus.
Die Liquidität der Gemeinde Nebel beläuft sich zum 16.01.2024 auf 1.290.758,89 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile
44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -104.900
EUR ausgewiesen.