hier: Bearbeitungsstand & Zwischenergebnisse
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Stadtvertretung nimmt die Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung und des energetischen Quartierskonzepts zustimmend zur Kenntnis.
b)
Sofern geeignete Fördermittel verfügbar sind,
geht die Stadt Wyk auf Föhr nach Fertigstellung des Quartierskonzepts (KfW-Programm
432 Teil A) in die Phase des Energetischen Sanierungsmanagements (KfW-Programm 432
Teil B, über einen Projektzeitraum von 3(+2) Jahren). Entsprechende
Förderanträge werden gestellt.
Sollten zwischenzeitlich weitere/neue Förderprogramme mit gleicher Zielsetzung
verfügbar werden, sollen diese geprüft und ggf. alternativ in Betracht gezogen
werden.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Büro Our Common Future Consulting (OCF Consulting)
unter der Leitung von Dr. Manuel Gottschick hat seine Arbeit Ende April 2023
begonnen und sich in der ersten Phase auf die Datenerhebung und Analyse für die
strategische Kommunale Wärmeplanung nach dem Energiewende- und
Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) konzentriert. Dazu wurden die
vorliegenden Konzepte und Studien der Stadt ausgewertet, der Gebäudebestand
durch georeferenzierte Videobefahrungen aufgenommen, Daten des Gebäudebestandes
räumlich aufgelöst analysiert, öffentliche Gebäude begangen (Amt und Stadt) und
ausführliche Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren zu den Wärmenetzen
Kortdeelsweg und Kernstadt (Hansewerk Natur) sowie zum Neubau Aquaföhr und
Betrieb der Kläranlage geführt.
Zwischenergebnisse für die kommunale strategische Wärmeplanung sind:
1.
Bei
einem Großteil der Gebäude besteht die Möglichkeit eine klimafreundliche
Wärmeversorgung bei vergleichsweise geringen Vollkosten durch geförderte
Einzellösungen zu erreichen (Einhaltung des Gebäudeenergiegesetz).
2.
Dort,
wo ein Wärmenetz technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist, ist bereits das
Wärmenetz von Hansewerk Natur vorhanden. Dieses soll gemäß Hansewerk Natur bis
2030 klimaneutral werden. Gleichzeitig gilt das Wärmeplanungsgesetz mit der
Verpflichtung von 30 % erneuerbarer Energie bis 2030 und 80 % bis 2040.
3.
Weitere
Wärmenetze können zurzeit nicht empfohlen werden, da sie wahrscheinlich für die
Gebäudeeigentümer:innen teurer würden als dezentrale Einzellösungen.
4.
Kleinere
Gebäudenetze können sinnvoll sein und benötigen Freiflächen für die Nutzung von
Umweltwärme (Erdsonden, Erdkollektoren, Luft). Dies sollte bei allen Maßnahmen
der Stadtentwicklung, Freiraumplanung und Bauleitplanung) in Zukunft bereits in
der Vorhabenphase berücksichtigt werden (Flugplatz, Sportplätze, Freiflächen).
5.
Beim
Neubau des Aquaföhr sollten die Synergien zur Quartiers- bzw. kommunalen
Wärmeplanung aktiv berücksichtigt werden.
6.
Aus
dem geklärten Abwasser der Kläranlage und aus dem Hafenbecken könnten rund 3 MW
Leistung für die klimafreundliche Wärmeversorgung von Wyk gewonnen werden (dies
sind rund 25 % der Leistung und 50 % der notwendigen Wärmeenergie des
bestehenden Netzes). Dies sollte weiter auf technische Machbarkeit,
Genehmigungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Neben der Konsolidierung der Zwischenergebnisse wird der weitere
Untersuchungsschwerpunkt des Projektes ab jetzt bei den Einzelhäusern der
privaten Haushalte liegen. Hier liegt der wesentliche Hebel für
Energieeinsparung und Energieeffizienz. Durch das energetische Quartierskonzept kann jedoch nur ansatzweise auf
die konkrete und praktische Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger
eingegangen werden kann. Daher wird empfohlen, die vom Fördermittelgeber
vorgesehene zweite Phase der geförderten energetischen Stadtsanierung, das
sogenannte Sanierungsmanagement, im Programm der KfW 432 zu beantragen und
Mittel für die Antragstellung und den Eigenanteil bereitzustellen.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten für das Energetische Sanierungsmanagement
über den Zeitraum von 3 Jahren/36 Monaten werden auf ca. 270.000 Euro brutto geschätzt.
Zur Finanzierung und Umsetzung sollen geeignete Fördermittel beantragt werden (bspw.
KfW-432 mit einer Förderquote von derzeit 75%, ggf. ergänzt durch Ko-Förderung
der IB.SH).
Die notwendigen Eigenmittel werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt und
eingestellt.