Beschlussempfehlung:
Der Wahl von Tobias Lemcke zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Norddorf sowie seiner Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Norddorf auf Amrum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Norddorf 13.01.2024 wurde Herr Tobias Lemcke für sechs Jahre zum Wehrführer gewählt. Herr Lemcke erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Der Gewählte ist außerdem durch die Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Norddorf auf Amrum zu ernennen.