Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Amtes Föhr-Amrum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Amt/000444
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Amtes Föhr-Amrum wird vom Amtsdirektor vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 66.527.366,74 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 208.333,92 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 156.642,05 EUR der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 51.691,87 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.200.885,88 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2021 des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.200.885,88 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind u.a. auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 1.172.949,51 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 10.042.424,80 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 10.008.639,24 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 33.785,56 EUR unterschritten.