Beschlussempfehlung:
Dem Amtsausschuss
wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Amtes Föhr-Amrum wird vom
Amtsdirektor vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 66.527.366,74 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 208.333,92 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in Höhe von 156.642,05 EUR der
Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 51.691,87
EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der
Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.200.885,88 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2021 des Amtes Föhr-Amrum mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.200.885,88 EUR sollen in der nächsten
Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind u.a. auf
Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von
Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 1.172.949,51 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 10.042.424,80 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 10.008.639,24 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 33.785,56 EUR unterschritten.