Betreff
Planungsleistungen Bebauungsplan Nr. 4 Gemeinde Nebel
hier: Auftragsvergabe durch Eilentscheidung des Amtsdirektors
Vorlage
Amt/000445
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss nimmt die Eilentscheidung des Amtsdirektors zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, dass Kosten für extern vergebene Planung zukünftig im Haushalt des Amtes Föhr-Amrum abgebildet werden.

Aus diesem Grund ist das Amt Föhr-Amrum zukünftig Auftraggeber der extern vergeben Planungen innerhalb der Gemeinden.

 

Vor Auftragserteilung ist für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens des B-Plans Nr. 4 der Gemeinde Nebel ein Vergabeverfahren durchgeführt worden, welches im Folgenden dargelegt wird.

 

Die Leistungsbeschreibung für die Vergabe der o. g. Bauleitplanung wurde im Rahmen einer Angebotsaufforderung nach § 50 UVgO an 4 Planungsbüros versandt.

Bis zum Ende der Abgabefrist wurden zwei Angebote form- und fristgerecht eingereicht. Nach Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen ergibt sich folgende Reihenfolge der Bruttoangebotssummen:

 

 

1

PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH

 

75.674,47 €

2

 

Bieter 2

77.301,19 €

 

Prüfung der Angebote

Die eingegangenen Angebote wurden durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-

Amrum geprüft. Beide Angebote waren vollständig und wiesen keine rechnerischen Fehler

auf. Die Leistungsbeschreibung wird in Gänze abgedeckt und alle geforderten Nachweise

liegen vor.

 

Da die rechnerische und formale Überprüfung zu keiner Beanstandung geführt hat, sind für die Vergabe die Zuschlagskriterien „Preis“ (70 %) und „Verfügbarkeit“ (30 %) ausschlaggebend. Beide Büros konnten den geforderten Bearbeitungsstart einhalten, entscheidendes Kriterium ist somit der Preis.

 

Nach abgeschlossener Überprüfung kann als Ergebnis des Vergabeverfahrens festgehalten werden, dass der Auftrag auf das Angebot der PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, Elisabeth-Haselhoff-Str. 1, 23564 Lübeck in Höhe von 75.674,47 € brutto zu erteilen ist.

 

Die erforderlichen besondere Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

 

Vor Hintergrund der aktuellen und dynamischen Entwicklung im Plangebiet und dem Bedarf der Gemeinde sowie der Bürger und Eigentümer nach einer schnellen Umsetzung des Verfahrens, erfolgte die Vergabe des Auftrages im Zuge einer Eilentscheidung durch den Amtsdirektor.

Finanzierung:

Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorhanden.