Betreff
Planungsleistungen Bebauungspläne Nr. 20 und 23 Stadt Wyk auf Föhr
hier: Auftragsvergabe durch Eilentscheidung des Amtsdirektors
Vorlage
Amt/000446
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss nimm die Eilentscheidung des Amtsdirektors zur Kenntnis.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, dass Kosten für extern vergebene Planung zukünftig im Haushalt des Amtes Föhr-Amrum abgebildet werden.

Aus diesem Grund ist das Amt Föhr-Amrum zukünftig Auftraggeber der extern vergeben Planungen innerhalb der Gemeinden.

 

Vor Auftragserteilung ist für die Durchführung der Bauleitplanverfahren der Bebauungspläne Nr. 20 und 23 der Stadt Wyk auf Föhr ein Vergabeverfahren durchgeführt worden, welches im Folgenden dargelegt wird.

 

Die Leistungsbeschreibung für die Vergabe der o. g. Bauleitplanungen wurde im Rahmen einer

Angebotsaufforderung nach § 50 UVgO an 4 Planungsbüros versandt.

Bis zum Ende der Abgabefrist wurden zwei Angebote form- und fristgerecht eingereicht. Nach

Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen ergibt sich folgende Reihenfolge der Bruttoangebotssummen:

 

 

1

Architektur + Stadtplanung

22087 Hamburg

48.074,57 €

2

 

Bieter 2

91.510,36 €

 

Prüfung der Angebote

Die eingegangenen Angebote wurden durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-

Amrum geprüft. Beide Angebote waren vollständig und wiesen keine rechnerischen Fehler

auf. Die Leistungsbeschreibung wird in Gänze abgedeckt und alle geforderten Nachweise

liegen vor.

 

Da die rechnerische und formale Überprüfung zu keiner Beanstandung geführt hat, ist für die Vergabe das Zuschlagskriterium „Preis“ ausschlaggebend.

 

Nach abgeschlossener Überprüfung kann als Ergebnis des Vergabeverfahrens festgehalten werden, dass der Auftrag auf das Angebot der Architektur + Stadtplanung, Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB, Graumannsweg 69 22087 Hamburg in Höhe von 48.074,57 € brutto zu erteilen ist.

 

Die erforderlichen besondere Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

 

Vor Hintergrund der bestehenden Veränderungssperren und dem hierdurch bedingten zeitlich begrenzten Umsetzungszeitraum, erfolgte die Vergabe des Auftrages im Zuge einer Eilentscheidung durch den Amtsdirektor.

 

Finanzierung:

Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorhanden.