Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Dunsum
Vorlage
Dun/000131
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 56.500 EUR (Vj. Jahresverlust 76.900 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2022:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.596 Mio. EUR

1.676 Mio. EUR

+6 %

+5 %

+4 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

223 Mio. EUR

233 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+1 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

158,9 Mio. EUR

165,2 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+2 %

+7 %

+3 %

 

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 5.800 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 20.400 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2024

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+11.000

Anpassung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+13.400

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

+7.000

Anpassung aufgrund neuer Bemessungsgrundlage von 2023

41110000 Schlüsselzuweisungen

+21.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentl. Sonderrechnungen

+73.500

Zuschuss Quartierskonzept und energ. Sanierungsmanager

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land

-9.500

Zuschuss zum energetischen Quartierskonzept, Umbuchung auf 41460000

 

53410000 Gewerbesteuerumlage

+900

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+4.200

Differenzierte Kreisumlage

53722000 Amtsumlage

+9.900

Amtsumlage 51,02%

54310000 Geschäftsaufwendungen

+71.300

Kosten Quartierskonzept und energ. Sanierungsmanager

54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung

-2.300

Brückenprüfungen in 2023

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnungen

+8.500

Nachzahlung Kostenbeteiligung 2022 FFW, Anstieg Refinanzierungsbeitrag KiGa

54570000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit private Unternehmen

+5.900

Dienstleistungsentgelt FTG

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen und Investitionszuschüsse werden mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 78.200 EUR ausgewiesen. Davon wurden Mittel in Höhe von 18.500 EUR aus den Vorjahren übertragen und ein Betrag in Höhe von 60.200 EUR neu im Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Weiter plant die Gemeinde den Kauf eines Anteils von der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG für 3.000 EUR. Ein weiterer soll in 2025 erworben werden.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr ist im Jahr 2024 für die Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges LF-10 eine Zuschusszahlung der Gemeinde Dunsum angesetzt. Die Mittel zum Kauf des Fahrzeuges wurden im Haushalt der Gemeinde Utersum eingeplant. Die Höhe des Investitionszuschusses wird anhand der Finanzkraft der beiden Gemeinden ermittelt. Die eingeplante Zuschusszahlung beträgt 36.900 EUR.

Weiter sind für Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Dunsum-Hedehusum 1.200 EUR als Investitionskostenzuschuss eingeplant

 

Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung werden für das Haushaltsjahr 2024 für die Umstellung von Straßenlaternen auf LED 3.100 EUR eingeplant. Diese Maßnahme wurde bereits im Haushalt 2024 mit einem Höheren Betrag geplant, allerdings noch nicht umgesetzt. In 2024 sollen nun weniger Lampen getauscht werden als im vorherigen Jahr angesetzt.

 

Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr wurde für die Planungskosten der touristischen Aufwertung des Deiches ein Betrag in Höhe von 10.000 EUR im Haushaltsplan 2022 angesetzt. Da die Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde, wurden die Mittel nach 2023 übertragen und aufgrund von Mehrkosten zusätzlich 7.500 EUR für den Haushalt 2023 veranschlagt. Der Betrag von 17.500 EUR wird weiter nach 2024 übertragen. Im aktuellen Planungsjahr werden noch einmal 17.500 EUR dafür angesetzt.

Weiter wurden im Haushalt 2023 1.000 EUR für neue Bänke in der Gemeinde eingeplant. Die Mittel werden nach 2024 übertragen und zusätzlich 1.000 EUR dafür angesetzt.

 

Für weitere kleinere Investitionen werden 500 EUR eingeplant.

 

Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 07.02.2024 auf 208.240,42 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von -113.900 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Hinweis:

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

Zum Vergleich wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.