Beschlussempfehlung:
Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 56.500 EUR (Vj. Jahresverlust 76.900 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2022:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.596 Mio.
EUR |
1.676 Mio.
EUR |
+6 % |
+5 % |
+4 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
223 Mio. EUR |
233 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
158,9 Mio.
EUR |
165,2 Mio.
EUR |
+3 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
+2 % |
+7 % |
+3 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 5.800 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 20.400 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2024 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+11.000 |
Anpassung |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+13.400 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+7.000 |
Anpassung
aufgrund neuer Bemessungsgrundlage von 2023 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+21.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentl. Sonderrechnungen |
+73.500 |
Zuschuss
Quartierskonzept und energ. Sanierungsmanager |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land |
-9.500 |
Zuschuss
zum energetischen Quartierskonzept, Umbuchung auf 41460000 |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+900 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+4.200 |
Differenzierte
Kreisumlage |
53722000 Amtsumlage |
+9.900 |
Amtsumlage 51,02% |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+71.300 |
Kosten Quartierskonzept und
energ. Sanierungsmanager |
54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung |
-2.300 |
Brückenprüfungen in 2023 |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnungen |
+8.500 |
Nachzahlung
Kostenbeteiligung 2022 FFW, Anstieg Refinanzierungsbeitrag KiGa |
54570000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit private Unternehmen |
+5.900 |
Dienstleistungsentgelt FTG |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen und Investitionszuschüsse werden mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 78.200 EUR ausgewiesen. Davon wurden Mittel in
Höhe von 18.500 EUR aus den Vorjahren übertragen und ein Betrag in Höhe von 60.200
EUR neu im Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Weiter plant die Gemeinde den Kauf
eines Anteils von der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG für 3.000 EUR.
Ein weiterer soll in 2025 erworben werden.
Im Produkt 126010
Gemeindefeuerwehr ist im Jahr 2024 für die Anschaffung des neuen
Feuerwehrfahrzeuges LF-10 eine Zuschusszahlung der Gemeinde Dunsum angesetzt.
Die Mittel zum Kauf des Fahrzeuges wurden im Haushalt der Gemeinde Utersum
eingeplant. Die Höhe des Investitionszuschusses wird anhand der Finanzkraft der
beiden Gemeinden ermittelt. Die eingeplante Zuschusszahlung beträgt 36.900 EUR.
Weiter sind für Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Dunsum-Hedehusum
1.200 EUR als Investitionskostenzuschuss eingeplant
Im Produkt 541003
Straßenbeleuchtung werden für das Haushaltsjahr 2024 für die Umstellung von
Straßenlaternen auf LED 3.100 EUR eingeplant. Diese Maßnahme wurde bereits im
Haushalt 2024 mit einem Höheren Betrag geplant, allerdings noch nicht
umgesetzt. In 2024 sollen nun weniger Lampen getauscht werden als im vorherigen
Jahr angesetzt.
Im Produkt 575003 Tourismus, Kur-
und Fremdenverkehr wurde für die
Planungskosten der touristischen Aufwertung des Deiches ein Betrag in Höhe von
10.000 EUR im Haushaltsplan 2022 angesetzt. Da die Maßnahme noch nicht
durchgeführt wurde, wurden die Mittel nach 2023 übertragen und aufgrund von
Mehrkosten zusätzlich 7.500 EUR für den Haushalt 2023 veranschlagt. Der Betrag
von 17.500 EUR wird weiter nach 2024 übertragen. Im aktuellen Planungsjahr
werden noch einmal 17.500 EUR dafür angesetzt.
Weiter wurden im Haushalt 2023 1.000 EUR für neue Bänke in der Gemeinde
eingeplant. Die Mittel werden nach 2024 übertragen und zusätzlich 1.000 EUR
dafür angesetzt.
Für weitere kleinere Investitionen werden 500 EUR eingeplant.
Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 07.02.2024 auf 208.240,42 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von -113.900 EUR ausgewiesen.
Hinweis:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Zum Vergleich wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.